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IT-News Woche 04
Die wichtigsten News dieser Woche

(Image)Diese Woche startet mit zwei neuen Handys. Außerdem gibt es Quartalsberichte von Apple, Samsung und Microsoft. Ferner einen Twitter Videodienst und ein wichtiges Urteil. Zudem noch Marktanteile bei Handys und eine Unterlassungsklage sowie einen neuen Standard.

Montag, 21. Januar
(Image)Sony hat das Xperia Tablet Z vorgestellt, welches mit Android 4.1 läuft. Das 10,1 Zoll große Display verfügt über eine Auflösung von 1.920 auf 1.080 Bildpunkten (224 ppi). Im Inneren des 6,9 mm dünnen und 495 Gramm schweren Gerätes arbeitet ein Quad-Core-Prozessor mit je 1,5 GHz. Außerdem ist eine 8,1 Megapixel-Kamera, ein LTE Modem sowie ein NFC-Chip an Bord. Außerdem soll es gegen Spritzwasser und Staub geschützt sein.

(Image)Dienstag, 22. Januar
Auch LG möchte bei den "Phablets" mitmischen und hat deshalb das Optimus G Pro mit einen 5 Zoll großen Display, das eine Auflösung von 1.920 mal 1.080 Pixeln (441 ppi) besitzt. Angetrieben wird es von dem Snapdragon S4 Pro mit einer Taktung von 1,7 GHz. Der Arbeitsspeicher ist 2 GB groß, der Flash-Speicher 32 GB, kann aber um bis zu 64 GB erweitert werden. NFC, LTE und WLAN werden unterstützt, außerdem gibt es eine 13,2-Megapixel-Kamera. Ausgeliefert wird das Optimus G Pro mit Android 4.1.

Mittwoch, 23. Januar
Apple hat seinen Quartalsbericht für Oktober bis Dezember 2012 vorgelegt. Demnach konnte der Konzern seinen Gewinn um 0,1 Prozent auf 13,08 Milliarden Dollar steigern, den Umsatz um 17,6 Prozent auf 54,5 Milliarden Dollar. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden 29 Prozent mehr iPhones (47,8 Millionen Stück) und 49 Prozent mehr iPads (22,9 Millionen Einheiten) verkauft. Trotz der Zahlen, die besser als die Erwartungen der Analysten sind, sank der Aktienkurs um weitere 10 Prozentpunkte, nachdem der Kurs seit dem Spitzenwert von 700 Dollar schon auf etwas mehr als 500 Dollar gesunken war.

Donnerstag, 24. Januar
Microsoft hat auch seinen Quartalsbericht vorgelegt. Dabei ist der Gewinn um 3,7 Prozent auf 6,38 Milliarden Dollar. Der Umsatz stieg allerdings um 2,7 Prozent auf 21,45 Milliarden Dollar, die Ausgaben stiegen demnach um 10 Prozent. Die genaue Aufschlüsselung nach Sparten findet sich im Bericht.

Twitter hat seine Videoapp Vine für iOS veröffentlicht. Hier kann man einen maximal sechs Sekunden langen Clip aufnehmen, der dann gepostet werden kann. Viel mehr Funktionalität bietet der Dienst allerdings nicht. Ein Twitteraccount ist keine Voraussetzung für die Nutzung von Vine.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass ein Zugang zum Internet Teil der Lebensgrundlage ist. Im konkreten Fall hatte ein Kunde von Freenet auf Schadensersatz geklagt, nachdem er über mehrere Wochen kein Internet hatte. Er bekam vor dem BGH Recht. Gleichzeitig stärkt das Urteil auch die Position von Gegnern beschränkender Gesetzesvorhaben wie 3-Strikes oder Netzsperren.

Freitag, 25. Januar
Und auch Samsung legt seine Zahlen vor. So konnte der südkoreanische Konzern seinen Gewinn um 76 Prozent auf umgerechnet 4,86 Milliarden Euro und den Umsatz um 18,5 Prozent auf 38,7 Milliarden Euro steigern. Dabei erwirtschaftete die Mobile-Sparte von Samsung 62 Prozent des Gewinns.

Auch gibt es neue Zahlen zu den Marktanteilen auf dem Handymarkt. So liegt Samsung weiter auf Platz eins und konnte 12,3 Prozent mehr Telefone verkaufen. Den zweiten Platz hat Nokia noch inne, mit einem Verlust von 6,1 Prozentpunkten. Apple konnte seinen Absatz an Smartphones um mehr als 10 Millionen Stück steigern. Auf Platz vier und fünf finden sich die so langsam auch in Europa bekannter werdenden chinesischen Hersteller Huawei und ZTE. Der Gesamtmarkt wuchs um 1,9 Prozent auf 482,5 Millionen Geräte an.

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Samstag, 26. Januar
Die ITU hat den Video-Kompressionsstandard H.265, den Nachfolger von H.264, offiziell freigegeben. Mit H.265, auch HEVC (High Efficiency Video Coding) genannt, soll es möglich sein, bei Auflösungen von 1080p oder mehr ca. halb so große Dateien ohne Qualitätsverluste erstellen lassen. Das kommt gerade mobilen Geräten zu gute, da hier die Bandbreite stark limitiert ist. Mit ersten Geräten ist allerdings erst Mitte 2014 zu rechnen.

Die Gema hat im Streit mit YouTube nun eine Unterlassungsklage gegen die Google Tochter eingereicht. Darin geht es um die Texteinblendung seitens YouTube, wenn ein Video in Deutschland nicht sichtbar ist wegen der seit vier Jahren strittigen Lizenzierung der Musik. Hier wird "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat." Die Gema sieht darin absichtliche Stimmungsmache gegen sich, da "der falsche Eindruck erweckt [wird], dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", so der Chef der Gema. YouTube kann das Verhalten der Gema nicht nachvollziehen, da sie in allen anderen Ländern Vereinbarungen treffen konnte und die Sperrtafeln nur den tatsächlichen Sachverhalt widerspiegeln würden.

Chrissik
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Chrissik
27. Jan. 2013, 11:20 Uhr
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