Ist ja nicht schlimm das ganze ist so. Die USK prüft SPiele erhalten diese dann ein siegel können sie nicht mehr Indiziert werden. Falls die USK kein Siegel vergiebt steht es der bundesprüfstelle für jugendgefährdende medien frei das spiel auf den Index zu setzten. Danach ist der Verkauf an Personen unter 18 verboten. Dann kann das noch beschlagnahmt werden. Ich meine mich zu erinnern das dann auch der Verkauf in DE gesetzlich Verboten ist, bei letzterem bin ich mir aber auch nicht mehr so sicher!
es haette irgendwie mehr gebracht, wenn man mit beispielen hantiert haette, weil die auflistung bringt rein gar nichts meiner meinung nach ...
naja ich bin kein spieler und naja wer kauft in deutschland schon noch spiele?! und wenn nicht, dann laed man die sowieso ...
irgendwie sehr grosch geschrieben finde ich - dass haut einen ja die buchstaben um die ohren ...
wenigstens haben sie sich die muehe gemacht!
DANKE FUER DEN BLOG!
1 mal bearbeitet, zuletzt 26. Aug. 2011, 16:11 Uhr
Die USK ist im Prinzip eine gute Sache, trotzdem finde ich, dass sich Deutschland dem PEGI-System anschließen sollte. Das würde die ganze Geschichte noch vereinfachen.
IndyGS schrieb: Dann kann das noch beschlagnahmt werden. Ich meine mich zu erinnern das dann auch der Verkauf in DE gesetzlich Verboten ist, bei letzterem bin ich mir aber auch nicht mehr so sicher!
Bei einer Beschlagnahmung ist der Kauf und Verkauf verboten. Der Besitz ist legal.
Bei einer Indizierung ist nur der offene Verkauf, also das anpreisen der Ware in Räumen die jeder betreten kann, verboten.
Googlebot schrieb: es haette irgendwie mehr gebracht, wenn man mit beispielen hantiert haette, weil die auflistung bringt rein gar nichts meiner meinung nach ...
Die bei schnittberichte.com sind in ihrem Artikel vom 7.8. über die Leitartikel der USK etwas näher auf die Aspekte Gewalt und Menschenähnlichkeit eingegangen: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2868
dynAdZ schrieb: Die USK ist im Prinzip eine gute Sache, trotzdem finde ich, dass sich Deutschland dem PEGI-System anschließen sollte. Das würde die ganze Geschichte noch vereinfachen.
Wäre zwar schön, allerdings würden wir dann immer noch indizieren und/oder beschlagnahmen. Kommt am Ende auf das selbe heraus.
Außerdem dürfte fast jede Entscheidung der PEGI angezweifelt werden, da wir in Deutschland mit die strengsten Kriterien für die Vergabe von Altersbeschränkungen haben.
Hinzu kommt noch, dass das PEGI-System eine Altersempfehlung ist und keine verbindliche Alterskennzeichnung.
BitStalker schrieb: Oo. Wer denn bitte dann?
->
IndyGS schrieb: Das macht die
bundesprüfstelle für jugendgefährdende medien
Nicht ganz. Indizieren tut die BPjM, dies ist richtig. Eine Beschlagnahmung erfolgt aber immer durch ein Gericht, da für eine Beschlagnahmung ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch (§§ 86a, 90a, 130, 130a, 131, 184a,b (III), c, 185, 187) vorliegen muss. Deswegen wird nur auf gerichtliche Anordnung hin beschlagnahmt. 5 mal bearbeitet, zuletzt 26. Aug. 2011, 17:11 Uhr
Danke, werde ich mir gleich teilweise mal durchlesen.
PS: Sorry, aber ich hasse Rechtschreibfehler in (halbwegs) offiziellen Texten
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