Wie steht es denn ab sofort um Schwarzseher? Ich zahle ebenfalls nicht - aus Überzeugung und finanziellen Gründen. Ich bin froh, dass es in meiner Studibude warm ist. Habe gelesen, dass die Beitragspflicht bei Nicht-Meldung vorhandener "Wiedergabemöglichkeiten" zu einer Ordnungswidrigkeit und Bußgeld führt.
Soll ich mich als Schwarzseher also jetzt bei denen melden um kein Bußgeld zu riskieren oder kommen die auf mich zu?
noch zu erwähnen wäre, dass die geliebten gez-vertreter, die einen zuhause belästigen abgeschafft werden.
auch ist es KEINE steuer geworden, wie du ganz am anfang sagst. manche politiker meinen aber auch, dass es zu einer steuer geworden ist, da jetzt ja quasie jeder zahlen muss.
ich persönlich finde es nicht in ordnung mit dem beitrag, denn 1. will ich mich nicht dazu zwingen lassen, für etwas zu zahlen, was ich nicht nutze.
ich höre weder radio, noch nutze ich die öffentlich rechtlichen.
noch dazu kommt, dass es ungerecht ist, dass jemand mit 900€ netto im monat das gleiche zahlt, wie jemand mit 3000€ netto.
JackD. schrieb: Soll ich mich als Schwarzseher also jetzt bei denen melden um kein Bußgeld zu riskieren oder kommen die auf mich zu?
Das mit dem Bußgeld war damals. Jetzt wird das über das Einwohnermeldeamt geregelt, wo du ja hoffentlich gemeldet bist, und dann schickt dir der Beitragsservice wohl Post mit Informationen zu den Bezahlmöglichkeiten.
Kriegst du natürlich Bafög, kannst du dich befreien lassen.
Maxim schrieb: noch zu erwähnen wäre, dass die geliebten gez-vertreter, die einen zuhause belästigen abgeschafft werden.
Erstmal werden es mehr, damit die die Flut von Anträgen etc. abarbeiten können.
Ich bin schon seit Jahren von der Gebühr befreit (Harz4) und finde das neue Vorgehen äußerst ungerecht.
Warum soll ein Singlehaushalt genau soviel Bezahlen wie eine 10 Personen WG
die Höhe der Gebühr ist auch Astronomisch hoch Da ist Sky ja teilweise billiger.
Was passiert, wenn ich meine Wohnung nicht rechtzeitig beim Beitragsservice anmelde?
Die verspätete Anzeige kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Relevant könnte das etwa für junge Erwachsene oder sich trennende Lebenspartner werden, die bislang keinen Rundfunkbeitrag gezahlt haben und dann in eine eigene Wohnung umziehen. Für die Anmeldung beim Beitragsservice haben sie nach dem Einzug in die neue Wohnung einen Monat Zeit. Wer diese Frist verpasst, kann eine Geldbuße von mindestens fünf maximal 1 000 Euro aufgebrummt bekommen. Das Bußgeld kann aber nur verhängt werden, wenn die Rundfunkanstalt des jeweiligen Bundeslandes dies beantragt. Bei verspäteten Anzeigen nach Umzügen sei allenfalls mir einem Bußgeld im geringfügigen Bereich zu rechnen, teilte der SWR auf Anfrage mit. Personen, die geschuldete Beiträge nicht innerhalb von vier Wochen bezahlen, kann neben der Nachzahlung des Rundfunkbeitrags ein Säumniszuschlag in Höhe von acht Euro auferlegt werden.
Timmy schrieb: Jetzt bin ich aber wirklich neugierig, wie ihr da drumherum kommen wollt, wenn ihr nicht befreit seid?
ganz einfach
Was kann man gegen die Haushaltsabgabe ab 2013 tun?
Mitmachen ist sehr einfach:
• Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
• Zahlungen ab 2013 einstellen.
• Mahnungen kassieren.
• Beitragsbescheid abwarten.
• Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben (die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.1)
• Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, dass man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
• Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
und wenn das jeder macht hat die GEZ und die Gerichte bald viel zu tun. 1 mal bearbeitet, zuletzt 3. Jan. 2013, 21:51 Uhr
Ist vielleicht ein wenig Off-Topic, aber wie sieht es denn aus, wenn in einer WG KEIN Bewohner gemeldet ist? Kann sich die GEZ dann trotzdem melden? Wie beziehen die denn ihre Daten zu den Leuten, bei denen sie einziehen wollen?
Dankeschön 1 mal bearbeitet, zuletzt 4. Jan. 2013, 16:24 Uhr
Litee schrieb: Ist vielleicht ein wenig Off-Topic, aber wie sieht es denn aus, wenn in einer WG KEIN Bewohner gemeldet ist? Kann sich die GEZ dann trotzdem melden? Wie beziehen die denn ihre Daten zu den Leuten, bei denen sie einziehen wollen?
Die GEZ kann beim Vermieter nachfragen und dieser muss Auskunft geben.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38121/1.html schrieb: Sie können auch den Vermieter oder den Hausverwalter von Wohn- oder Gewerbeimmobilien nach dem Mieter befragen (§ 9 Abs. 1 S. 2 und 3 RBeitrStV). Diese sind zur Auskunft verpflichtet.
Off-Topic:
Litee schrieb: Ist vielleicht ein wenig Off-Topic, aber wie sieht es denn aus, wenn in einer WG KEIN Bewohner gemeldet ist?
In der Bundesrepublik Deutschland bestehende Meldepflichten sind z. B.:
- die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, sich an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden (Rechtsgrundlage: Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes)
In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Frage, wo jemand seinen Hauptwohnsitz hat, ist für die Einkommensbesteuerung relevant (siehe auch Steuerflucht).
DasFragezeichen schrieb: Ich kann ins Detail gehen, aber was ich geschrieben habe, stimmt leider so auch. Die Medienlandschaft wird dort von privaten Firmen kontrolliert und diese entscheiden, was die Leute sehen.
Ja, bloß hast du von Regierungs- und Firmeneinfluss geredet - also Lobbyismus. Dass die Medienlandschaft da erstmal überhaupt einzelnen größeren Konzernen gehört ist klar. Das die eine mehr oder wenige offensichtliche Agenda fahren auch - aber du hast ja von anderen Firmen/Regierungen gesprochen Das mag wohl so vielleicht auch stimmen, aber bei solchen sehr kurzen Abhandlungen muss man vorsichtig sein - weil das Un- und Halbwissen der Leser über das Thema verstärkt.. Ganz so pauschal kann man das halt nicht abhandeln Aber müssen wir auch gar nicht!
Was meinst du genau damit? Will jetzt nicht spekulieren, daher bitte erst eine Antwort von dir.
Naja, du nimmst nie wieder darauf Bezug, weder wie man sich jetzt drum drückt/drücken könnte oder wie man das in der Vergangenheit getan hat - fand ich schade weil durchaus interessant, allerdings auch verständlich das nicht unbedingt hier zu schreiben
Ich habe dies erwähnt, dass man dann trotzdem zahlen muss. Und auch geschrieben:
Dein Beispiel hat mich aber nicht beinhaltet. Im allergrößten Sinne, ja. Aber dann war der Absatz wieder zu kurz ungenau
Denn Leute wie mich, mit Fernseher, aber ohne Fernseh-/Radioanschluss hast du nicht erwähnt. Genau aus diesen Gründen seh ich auch nicht ein dafür zu zahlen - ich nutze es nicht, kann es nicht nutzen.
Nur weil du kein Anschluss hast hieß es in der Vergangenheit nicht das du ums zahlen drumherum kamst, einzig wenn du aus deinem Fernsehr die Empfangseinheit hättest nachweislich ausgebaut. Das wiederum glaub ich mal nicht.
Zum heutigen Stand. Es ist doch völlig egal ob man Geräte zum nutzen hat, noch ob man es nutzt. Wie man in dem Video von Pfirsich erfährt wird der Beitrag erhoben um eine Grundversorgung herzustellen. 2 mal bearbeitet, zuletzt 4. Jan. 2013, 18:03 Uhr
Wer länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht nach Angaben aus Mainz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Als mögliche Summe werden mindestens 5 Euro und höchstens 1000 Euro genannt.
heisst also die angeblichen 500€ die sie immer noch haben wollen da ich angeblich nicht befreit wäre, entfallen in zukunft und die vögel belästigen mich nicht mehr mit GEZ schreiben wo sie altes geld einfordern?
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