ZeDeRom schrieb: ...............
Dies nur als kleines Statement zu der immer mehr um sich greifenden Resignation und Scheiss-Egal-Haltung in diesem Land. Bitte probiert niemanden aufzuhalten, der für seine Ideale kämpft, indem ihr ihm Fragen, wie "was bringt das?" vor den Kopf stoßt! Jeder Mensch, der etwas zum Positiven bewegen will, hat respektiert zu werden!
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Typisch Deutsch alle reissen ihr Maul auf und meckern nur niemand wird aktiv.
Wenn auf der Strasse zusammen geschlagen wirst juckt es niemanden.
Aber wenn dann kurz im Halteverbot stehst wird schon die Polzei gerufen.
Ein altes Sprichwort besagt: "Einen Finger kannst du brechen aber nicht eine ganze Hand."
Ich wohne nicht in Deutschland und deshalb frage ich mich, wie realistisch es ist, dass dieser Entwurf irgendwann Realität wird?
Was darin gefordert wird scheint mir eine zu grosse Verletzung der Privatsphäre und zwar eine so grosse, dass das ganze keine Zukunft hat?
Natürlich ist aber schon nur die Idee eines solchen Entwurfes etwas krankes meiner Meinung nach.
Firestar schrieb: [...] Wie kann man sich dagegen wehren? [...]
Deswegen haben wir jetzt ne 6-monatige Speicherung der Verbindungsdaten.
Und davon sind ja wohl noch keine Daten öffentlich geworden! Das andere sind alles Daten, die rumschwirren, die auch ohne solche Gesetze rumschwirren würden.... Eher noch mehr! 1 mal bearbeitet, zuletzt 28. Jan. 2009, 17:01 Uhr
Innenminister rügt Kompetenzüberschreitung des höchsten deutschen Gerichts
Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat "verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".
Deutschlands Innenminister spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. "In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht", sagte Wolfgang Schäuble (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung habe es das getan. Es sei jedoch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht, bekräftigte Schäuble.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die umstrittene Vorratsdatenspeicherung im März 2008 eingeschränkt. Im November 2008 wurde der Richterspruch noch verschärft. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten an die Behörden nur noch dann legal, wenn dadurch eine dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt werden soll, oder wenn es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht. Die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail, Anonymisierungsdiensten und Internet wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache jedoch weiterhin protokolliert. Das haben SPD, CDU und CSU im November 2007 per Gesetz festgelegt.
Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Auslandsgeheimdienst BND dürfen nach dem Urteil die gespeicherten Daten offiziell ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden. Über die tatsächliche Praxis der Dienste zu den Daten aus der Vorratsspeicherung ist bislang nichts bekannt. Am vergangenen Wochenende wurde öffentlich, dass der BND die Hackersoftware zur Onlinedurchsuchung im Jahr 2008 in mindestens 2.500 Fällen eingesetzt hat.
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, wies die Schäuble-Kritik zurück. "Das Bundesverfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des Verfassungsrechts", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Onlinedurchsuchungen können also nur bei gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen Persönlichkeit zurücktreten lassen. Wäge die Politik nicht selbst ab, müsse es das Verfassungsgericht tun.
Quelle: Golem.de
Meine Meinung zu dem ganzen:
Es ist schon merkwürdig, sogar beängstigend, wie wenig sich unsere Staatsform von der Diktatur wegbewegt bzw. sich wieder daraufhinbewegt.
Wie kann die Regierung die, zumindest offiziel ein Gesicht zu wahren hat, nur zu lassen das dieser kleine Wichtigtuer sich so dermassen aufspielt.
Erst kann, darf(!!!), er diesen total Verfassungswiedrigen Beschluss verabschieden und nun will er Ihn ohne Ende ausbeuten ? Solangsam sollte seine Partei doch verstehen das er die falsche Art der Innenpolitik betreibt. Sein Ziel sollte es sein das Volk zu schützen und genau vor dieser Art von Untergrabung der Verfassung und der Grundrechte zu schützen. Es ist bedauernswert und wirklich enttäuschend zu sehen wieviele Leute einfach nur hinsehen anstatt etwas zu sagen. Selbst hier in den Kommentaren scheint es Menschen zu geben die einfach nur resignieren und ertragen. Es ist interessant zu sehen wie auch ein Rollstuhlfahrer unsere Verfassung sowie die Grundrechte eines jeden Bürgers mit Füssen treten kann.
Ich frage mich was die Gewaltenteilung in unserer heutigen Zeit noch wert ist.....
1 mal bearbeitet, zuletzt 11. März 2009, 15:39 Uhr
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Dies nur als kleines Statement zu der immer mehr um sich greifenden Resignation und Scheiss-Egal-Haltung in diesem Land. Bitte probiert niemanden aufzuhalten, der für seine Ideale kämpft, indem ihr ihm Fragen, wie "was bringt das?" vor den Kopf stoßt! Jeder Mensch, der etwas zum Positiven bewegen will, hat respektiert zu werden!
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Typisch Deutsch alle reissen ihr Maul auf und meckern nur niemand wird aktiv.
Wenn auf der Strasse zusammen geschlagen wirst juckt es niemanden.
Aber wenn dann kurz im Halteverbot stehst wird schon die Polzei gerufen.
Ein altes Sprichwort besagt: "Einen Finger kannst du brechen aber nicht eine ganze Hand."
greetZ Sanji
1 mal bearbeitet, zuletzt 25. Jan. 2009, 02:00 Uhr
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