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IT-News Woche 08
Die wichtigsten News dieser Woche

(Image)Diese Woche haben wir 2 neue Top-Smartphones von LG und HTC. Außerdem gibt es eine neue Konsole von Sony und ein neues Chromebook von Google. Dazu gibt es noch eine Studie, die eine traurige Wahrheit offenbart und ein Gesetz, das wohl nicht ganz sauber ist.

Montag, 18. Februar
LG hat neue Details zum Optimus G Pro genannt. Das Oberklasse-Smartphone verfügt demnach über ein 5,5 Zoll großes IPS-Display mit einer Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln (400 ppi). Im Inneren läuft der erst kürzlich vorgestellte Snapdragon-600-Prozessor mit vier Kernen (1,7 GHz). Außerdem sind 2 GB Arbeitsspeicher an Bord. Neben 32 GB interner Speicherkapazität verfügt das Optimus G Pro auch über einen SD-Karten Slot (bis zu 64 GB ).
Eine 13-Megapixel-Kamera auf der Rück- und eine 2,1 Megapixel-Kamera auf der Frontseite können gleichzeitig Videos aufnehmen. Das neue LG Smartphone unterstützt LTE, WLAN, Bluetooth 4.0, NFC sowie drahtloses Laden. Als Betriebssystem kommt Android 4.1 mit einer angepassten Oberfläche zum Einsatz. Deutscher Preis und Marktstart sind nicht bekannt.
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Dienstag, 19. Februar
HTC hat das One vorgestellt. Das Gerät verfügt über einen 4,7 Zoll großen Touchscreen mit Full-HD-Auflösung und erreicht somit 469 ppi. Angetrieben wird es - wie das LG-Gerät - von einem Snapdragon-600-Prozessor mit einer Taktrate von 1,7 GHz. Außerdem stehen 2 GB Arbeitsspeicher zur Verfügung. Der interne Speicher von 32 GB bzw. 64 Gb ist nicht erweiterbar. Die Kamera verfügt "nur" über 4 Megapixel, soll aber dank "Ultrapixel"-Technik bessere Fotos als die Konkurrenz erzeugen können.
Das HTC One läuft mit Android 4.1.2 und der neusten Version von HTC Sense. Dieses bringt so genannte Blink Feed Benachrichtigungen, die sehr den Live-Kacheln von Windows Phone ähneln.
Das Unibody-Gehäuse ist komplett aus Aluminium gefertigt und ist an den Seiten 4 mm dickt. Es hat auf der Vorderseite sowohl oben als auch unten Lautsprecher verbaut, mit denen HTC gute Stereo-Klangqualität erreichen will.
Das One unterstützt Infrarot für Fernbedienungen sowie LTE, UMTS, WLAN, NFC, Bluetooth 4.0, DLNA, GPS und Glonass. Das 32 GB Modell soll ab März für 600€ erhältlich sein.


Mittwoch, 20. Februar
In London wurden auf der FTTH Conference 2013 aktuelle Statistiken zum Glasfaserausbau in der EU vorgelegt. Europaweit ist die Anzahl der mit Glasfaser erschlossenen Haushalte um 14 Prozent auf knapp 29 MIllionen gestiegen. Tatsächlich nutzen allerdings nur circa 6 Millionen diese Technik. Schlecht sieht es allerdings für Deutschland aus, das wegen einer zu geringen Durchdringungen nicht einmal in der Statistik aufgeführt wird und liegt somit hinter vermeintlich infrastrukturarmen Ländern wir Rumänien, Ungarn, Tschechien oder Slowenien.

Google hat ein neues Video veröffentlicht, wie die kommende Datenbrille Google Glass, an der sich auch andere Hersteller versuchen, im Alltag helfen kann:


Donnerstag, 21. Februar
Sony hat die PlayStation 4 zumindest rudimentär präsentiert. Näheres dazu gibt es in einem eigenen Blog.

Google hat ein eigen entwickeltes Chromebook namens Pixel vorgestellt. Das Gerät hat einen 12,85 Zoll großen Touchscreen im 3:2 Format mit einer Auflösung von 2.560 x 1.700 Pixeln (239 ppi). Das Gehäuse ist aus Aluminium und versteckt Lautsprecher und Lüfter. Im Inneren arbeiten ein Intel i5 sowie 4 GB Arbeitsspeicher. 32 GB groß ist der interne Flash-Speicher. Da Chrome OS hauptsächlich auf Internetdienste zugreift, wird der lokale Speicher durch 1 TB Speicherplatz in Google Drive erweitert. Um in die Cloud zu kommen, steht neben WLAN und UMTS zumindest in den USA LTE zu Verfügung. Die WLAN -Version kostet 1.299 Dollar, die mit LTE 1.499. In den USA und Großbritannien wird die WLAN-Version ab sofort verkauft, wann das in Deutschland der Fall ist, ist noch nicht bekannt.


Freitag, 22. Februar
Das Leistungsschutzrecht wird nicht wie geplant am 28. Februar verabschiedet, da es von der Tagesordnung gestrichen wurde - obwohl Vertreter der Pressewirtschaft energisch für ein solches Gesetz werben. Grund dafür könnte sein, dass ein neues Gutachten, das von Google und Eco an der Humboldt-Universität in Berlin in Auftrag gegeben wurde, das geplante Gesetz als verfassungswidrig einstuft, da Nutzer in der Informationsfreiheit eingeschränkt würden. Onlineportale müssten demnach jegliche Suchmaschinentechnik bzw. Kommentarmöglichkeit abschalten, um nicht mit Forderungen der Verleger konfrontiert zu werden. Auch Journalisten würden darunter leiden, so die Studie. Sie würden zwar das Urheberrecht an ihrer Arbeit behalten, die Verleger erhielten allerdings fast die gleichen Rechte wie sie.



Chrissik
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Chrissik
24. Feb. 2013, 13:09 Uhr
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