Toller Film. Aber ist der nicht nachwievor in DE beschlagnahmt oder zumindest indiziert? Darf man dann überhaupt über den Film informieren an dieser Stelle?
Joe Ghurt schrieb: Toller Film. Aber ist der nicht nachwievor in DE beschlagnahmt oder zumindest indiziert? Darf man dann überhaupt über den Film informieren an dieser Stelle?
Filme können nicht beschlagnahmt werden, vermutlich bekommst du daher keine Antworten. Informiere dich doch vorher erst einmal was eine Beschlagnahme ist.
kiliza schrieb: Filme können nicht beschlagnahmt werden, vermutlich bekommst du daher keine Antworten. Informiere dich doch vorher erst einmal was eine Beschlagnahme ist.
Die Altersfreigaben der FSK und die Indizierungen der BPjM dienen dem Jugendschutz. Erwachsene dürfen einen Film, der ab 18 Jahren freigegeben oder indiziert ist, nach wie vor erwerben. Anders sieht die Sachlage bei Medien aus, denen von einem Gericht bescheinigt wurde, bestimmte Straftatbestände zu erfüllen. Das Gericht ordnet dann eine Beschlagnahme bzw. Einziehung an, womit ein Verkaufsverbot einhergeht. Wichtig ist, dass hierbei stets ein bestimmtes Medium geprüft wird, also zum Beispiel eine bestimmte Veröffentlichung eines Films auf DVD. Ein Film an sich kann nicht mit einem Verkaufsverbot belegt und beschlagnahmt bzw. eingezogen werden. Nur für die beschlagnahmte Veröffentlichung gelten dann auch die unten beschriebenen Einschränkungen.
Joe Ghurt schrieb:
Soviel zum Thema informieren.
Oder um es ganz anschaulich zu machen, die neue Blu-Ray ist nicht beschlagnahmt, sondern wegen Inhaltsgleichheit mit einem beschlagnahmten Medium auf Liste B indiziert. 1 mal bearbeitet, zuletzt 19. Dez. 2022, 23:02 Uhr
Oh Boy. Du beziehst dich auf den Film als solches. Wenn man auf Krampf etwas falsch verstehen will. Ich rede hier aber von diesem Medium und diese NSM BluRay ist nunmal beschlagnahmt. So wie der Film auf dieser BD ist, ist er beschlagnahmt. Die Senator Fassung ist beschlagnahmt, ebenso die geschnittene Fassung die durch die SPIO gegangen ist. Warum eigentlich immer alles auf die Goldwaage legen anstatt einfach mal auf eine simple Frage einzugehen.
Die NSM Scheibe ist bundesweit beschlagnahmt, dass habe ich jetzt mehrfach übereinstimmend gelesen.
Wie bereits gesagt, du versuchst hier (m)eine Formulierung auf die Goldwaage zu legen weil du unbedingt willst, dass man Medium und Filmwerk trennt. Der Film ist aber nunmal auf dieses Medium gepresst. Das Medium wird aber nicht beschlagnahmt weil das AG Tiergarten BluRays nicht mag, sondern weil der Film als solcher bedenkliches Material beinhaltet. Was soll denn jetzt dieses herumreiten auf Details.
Edit: Ja was denkst du denn, ist eine Fassung? Ein Filmschnitt. Wovon? Vom Film. Was ist dann beschlagnahmt? Genau, der Film. Ob du das willst oder nicht. 1 mal bearbeitet, zuletzt 19. Dez. 2022, 23:12 Uhr
Auf solch geballte Inkompetenz war ich nicht gefasst.
Warum beschlagnahmen deutsche Gerichte Fassungen die in Deutschland nie erschienen sind?
Und hier die Meldung von SB.com zu den Blu-Ray Mediabooks von NSM.
Vielleicht fällt da ja was auf, ich hab das mal hervorgehoben.
In Deutschland wurde der Film bereits im Jahre 2008 in einer gekürzten SPIO/JK Fassung (siehe Schnittbericht) mehrfach auf DVD veröffentlicht und im selben Jahr von der BPjM auf die "B"öse Liste indiziert. Zusätzlich folgte für diese Fassung ein Jahr später dann auch die komplettierende Beschlagnahme gemäß §131 StGB (Gewaltverherrlichung). Die ungekürzte Fassung hingegen blieb bis heute von deutschen Listen und Paragraphen verschont.
Hatte gehofft dass du da irgendwelche wilden Fakes in Photoshop fabrizierst.
Schade, wäre unterhaltsamer gewesen. 1 mal bearbeitet, zuletzt 19. Dez. 2022, 23:44 Uhr
Joe Ghurt schrieb: Toller Film. Aber ist der nicht nachwievor in DE beschlagnahmt oder zumindest indiziert? Darf man dann überhaupt über den Film informieren an dieser Stelle?
kiliza schrieb: blablabla
Du weißt offenbar nicht um die Funktion eines Fragezeichens machst hier aber den dicken Macker. Er hat etwas gefragt und du kommst mit besser informieren. Wozu denkst du, stellt man wohl Fragen? Um Informationen zu bekommen. Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein, dafür biste stark mit CopyPaste. Ganz großer Junge. Ich hab dir seine Fragezeichen mal hervorgehoben.
Inside ist einer meiner Lieblingshorrorfilme/Splatter, wirklich ein einzigartig grauenhaftes Schauspiel. Die ohnehin schon geschnittene SPIO/JK-Fassung wurde vor Jahren beschlagnahmt, aber NSM Records hat, ebenfalls bereits vor einigen Jahren, ein neues, ungekürztes Release (z.B. auch als limitiertes Mediabook) herausgebracht. Somit kann man die Fassung problemlos auch mit deutschem Ton aus Österreich beziehen. Da diese Fassung in Deutschland nicht geprüft wurde, kann man sie auch ungestört über das Ausland kaufen, da kann einem keiner was. Aber wohl werden die Labels von zukünftigen Versuchen absehen, die ungeschnittene Fassung in Deutschland noch einmal verkaufen zu wollen. Das dürfte ein aussichtsloses Unterfangen darstellen.
dynAdZ schrieb: Inside ist einer meiner Lieblingshorrorfilme/Splatter, wirklich ein einzigartig grauenhaftes Schauspiel. Die ohnehin schon geschnittene SPIO/JK-Fassung wurde vor Jahren beschlagnahmt, aber NSM Records hat, ebenfalls bereits vor einigen Jahren, ein neues, ungekürztes Release (z.B. auch als limitiertes Mediabook) herausgebracht. Somit kann man die Fassung problemlos auch mit deutschem Ton aus Österreich beziehen. Da diese Fassung in Deutschland nicht geprüft wurde, kann man sie auch ungestört über das Ausland kaufen, da kann einem keiner was. Aber wohl werden die Labels von zukünftigen Versuchen absehen, die ungeschnittene Fassung in Deutschland noch einmal verkaufen zu wollen. Das dürfte ein aussichtsloses Unterfangen darstellen.
Super, ich danke dir . Genau so einen Kommentar habe ich gebraucht. Man kann ja nicht immer alles wissen. +1.
Es kann immer nur eine Schnittfassung beschlagnahmt werden, gibt es mehrere, muss für jede Fassung ein eigener Antrag gestellt werden. Da ist kiliza bisschen Erbsenzähler, ein Film kann nicht beschlagnahmt werden, ja, eine Schnittfassung (oder mehrere) sehr wohl. Lustigerweise wurde bei diesem FILM die gekürzte Fassung beschlagnahmt und nicht die UNCUT . Die Wege der Ankläger und Gerichte sind manchmal unergründlich...
EDIT:
@dynAdZ hats ja geschrieben, der Film wurde in DE nie in den Verkauf gebracht. Klar das er dann nicht beschlagnahmt wurde. 3 mal bearbeitet, zuletzt 20. Dez. 2022, 19:53 Uhr
Aber verschiedene inhaltsgleiche Veröffentlichungen im In- & Ausland können indiziert werden. Die AT BR darf dann nicht in Deutschland verkauft werden und kann beschlagnahmt werden.
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