German AVC Retail Movie Ruleset V1.0
[ General ]
1.1 ) Die Releases muessen im Matroska Container (*.mkv) vorliegen.
1.2 ) Der Abspann muss im vollen Umfang vorliegen und darf nicht gekuerzt
werden.
1.3 ) RAR/SFV/NFO/SAMPLE/PROOF sind notwendig.
1.4 ) Filmtitel.JAHR.German.{DUBBED|SUBBED}.{DL}.1080p.<HDDVD|BluRay>.<AVC|MPEG2|VC1>.
{PROPER|READ.NFO|REPACK|RERiP}-GROUP
Syntax: {optional}
* Als Filmtitel ist der deutsche Titel zu waehlen.
1.5.1) Das Produktionsjahr ist Pflicht und von IMDB zu entnehmen.
1.5.2) Als Anlaufstelle fuer den deutschen Filmtitel gilt IMDB (also known as).
1.6 ) Ein Sample, das dem Release beiliegen und aus dem finalen Release
herausgeschnitten werden muss, sollte eine Laufzeit von circa 30 Sekunden
haben und muss dem Release in einem Unterordner (./Sample) beiliegen.
1.7 ) Die NFO muss Informationen zu Video- und Audiobitrate, sowie zur
Aufloesung enthalten.
1.8 ) BluRay und HDDVD Sourcen dupen sich gegenseitig.
1.9 ) Es ist Pflicht die originalen Kapitel der Source in den mkv
Container einzubetten.
1.10 ) Aus Kompatibilitaetsgruenden ist es zwingend erforderlich Header Stripping
zu deaktivieren.
1.11 ) Filme die aufgrund ihrer Laenge auf 2 Discs aufgeteilt wurden (wie zum Bsp.
"Der Schakal DC" und "Der Herr der Ringe ssE") sind in einem Stueck in
eine MKV zu muxen.
[ Audio ]
2.1 ) Als Audiospuren zulaessig sind alle Formate die es auf BluRay gibt.
Nicht erlaubt ist das encodieren von Tonspuren (zum Beispiel von DTS-HD zu DTS).
2.2 ) Die Audiobitrate muss Untouched bleiben.
2.3 ) Plicht ist es sowohl die deutsche Tonspur als auch die Original Tonspur (von der
Disc zu entnehmen) zu verwenden.
2.4 ) Die korrekte Originalsprache des Films ist von IMDB zu entnehmen.
2.5 ) Sollte mehr als ein Audiotrack gemuxt werden, so ist auf die korrekte
Standardtrackmarkierung zu achten (Standard = yes/no).
Deutsch - Standard
O-ton - kein Standard
2.6 ) Die deutsche Tonspur muss aus Kompatibilitaetsgruenden zu einigen Playern,
die, die Standardtrackmarkierung ausser Acht lassen als erster Track nach
dem Video gemuxt werden.
Aufbau des fertig gemuxten mkv Containers:
Track 0: Video
Track 1: Audio (ger)
Track 2: Audio (O-Ton)
Track 3: Untertitel - forced (.srt)
Track 4: Untertitel - vollsubs (.srt) (OPTIONAL)
Track 5: Untertitel - forced (.srt) (O-TON)
Track 6: Untertitel - vollsubs (.srt) (O-TON) (OPTIONAL)
[ Video ]
3.1 ) Das Video muss Untouched aus der BluRay extrahiert werden.
[ Untertitel ]
4.1 ) Zwangsuntertitel (forced subs) muessen in einem text-basierten Format
vorliegen, das in den mkv Container gemuxt wird.
4.2 ) Text-basierte Untertitel muessen als UTF-8 kodiert sein, um eine
korrekte Darstellung von Sonderzeichen zu gewaehrleisten.
Beim OCR ist zwingend auf korrekte Schreibweise zu achten.
Mehr als 5 selbstverschuldete Rechtschreibfehler werden nicht geduldet.
4.3 ) Sollte mehr als ein Untertiteltrack gemuxt werden, so ist auf die
korrekte Standardtrackmarkierung zu achten (Standard = yes/no).
Deutsche forced Untertitel = standard
Alle weiteren Untertitel = kein standard
4.4 ) Multi-language Untertitel koennen nicht als Basis fuer einen Dupe
dienen.
4.5 ) Wenn das Release mit zweiter Tonspur gemuxxt wird (Plicht), muessen auch die
Zwangsuntertitel der Originalsprache im .srt Format in den mkv Container
gemuxxt werden. Ebenso muessen in diesem Fall auch die Vobsubs in der Originalsprache
im "Subs" Ordner (siehe 4.7) beigelegt werden, sofern diese auf der Disc vorhanden sind.
Beim Erstellen der Vobsubs ist zwingend auf die korrekte Aufloesung
(1080p) und auf die korrekte Spracheinstellung zu achten.
Die "forced flags" aus dem .sup Stream muessen beibehalten werden.
Zusaetzlich muessen die Zwangsuntertitel zu einem seperaten Stream mit dem
Zusatz -forced extrahiert werden.
Sollten die deutschen Zwangsuntertitel in einem seperaten Stream vorliegen,
so sind diese auch nochmal seperat mit dem Zusatz -forced beizulegen.
Beispiel:
filename.idx / filename.sub = deutsche Vollsubs
filename-forced.idx / filename-forced.sub = deutsch (forced)
filename-eng.idx / filename-eng.sub = englisch
filename-eng-forced.idx / filename-eng-forced.sub = englisch (forced)
"eng" steht hierbei fuer das englische Sprachenkuerzel.
Weitere Sprachenkuerzel koennen in jeder beliebigen Suchmaschine gefunden
werden.
Aus Kompatibilitaetsgruenden ist das Zusammenfassen (mergen) zu einem Sub
Stream nicht erlaubt.
4.6 ) Die Vobsubs muessen mit hoechster Kompression in eine RAR-Datei gepackt,
mit einem sfv File verifiziert und in einen "Subs" Unterordner beigelegt
werden.
Um doppelte Dateinamen zu verhindern muss die RAR-Datei anders
als die RAR-Dateien des Hauptfilmes benannt werden.
[ Dubbed + Subbed ]
5.1 ) Bei DUBBED Releases gelten die gleichen Regeln wie im Audioruleset mit
dem Zusatz das DVD und Line Sources erlaubt sind.
5.2 ) Bei SUBBED Releases müssen die Deutschen Full-Subs im SRT Format gemuxxt werden.
Ebenso müssen diese wie unter 4.5 beschrieben beigelegt werden.
5.3 ) Die Pflicht von DL entfällt bei SUBBED Releases.
5.4 ) Ist der O-Ton nicht Englisch, muss dieser als Standardtrack definiert werden.
Falls vorhanden, muss der Englische Ton als zweiter Audiotrack verwendet werden.
[ Packaging ]
6.1 ) Die Datein (im klassischem Format: .r00-.r99) muessen eine Groe e von 500.000.000 bytes aufweisen.
6.2 ) Wiederherstellunginformationen in der Hoehe von 1% sind Pflicht.
6.3 ) Es ist darauf zu achten die Datein "ohne" Kompression zu erstellen.
[ Proof ]
7.1 ) Jedem Release muss ein Source Proof der Disc beiliegen. Die Disc muss
klar zu erkennen und zum eindeutigen Beweis mit einem beigelegten
(nicht digital hinzugefuegtem) Group Tag versehen sein. Als Anhaltspunkt
gilt hier eine Mindestaufloesung von 640 * x Pixeln.
Scans sind _nicht_ erlaubt.
Moegliche Seriennummern oder Aufkleber die eindeutig auf die Herkunft
der Disc schliessen lassen muessen unkenntlich gemacht werden.
Zur eigenen Sicherheit ist es notwendig die EXIF Metadaten aus dem Bild
zu entfernen, da ansonsten Informationen ueber Standort und Kamera
veroeffentlicht werden koennten. Auf Fake GPS Daten ist zu verzichten.
Das Foto muss sich im Unterordner /Proof gepackt als *-proof.rar und mit
*-proof.sfv befinden.
Die Group hat bis 2 Stunden nach Pre die Moeglichkeit ein vergessenes
Foto nachzuliefern.
[ PROPER Releases ]
8.1 ) Einem PROPER Release sind Screenshots / Logs vom technischen Mangel des
ersten Releases im Proof Unterordner beizulegen. Zum Beispiel von
Pixelfehlern (Glitches). Sollte das vorangegangene Release asynchron sein
sind eindeutige Timestamps in der NFO Datei anzugeben.
8.2 ) Unnoetige Proper Releases wie fehlende Zwangsuntertitel, Header Stripping
bzw. allen anderen Fehler die repariert werden koennen sind zu unterlassen.
Hier genuegt es eine Batch Datei zu releasen.
[ Signed by ]
iFPD XORBiTANT ROOR CONFiDENCiAL FORBiDDEN