GERMAN RETAiL TV SERIES RULES v1.0 (DRTVSR.v1.0) PROLOG Dieses Ruleset ist im Vergleich zu dem von 2012/2013 eigenstaendig gegenueber den DSTVR und DHDSTVR.v2.0 klaert alle Fragen die sich zum Thema Retail TV ergeben. Es wurde grundlegend ueberarbeitet und bietet eine Vielzahl von Neuerungen und Neuregelungen. Die wichtigsten davon sind u.a. : *) Bei 720p muss nun auch DTS-Audio verwendet werden (B10.3) *) Regelung von Retail Proofs (E1) *) Regelung der maximalen Zeit (D1) *) FS Crop (B07 und B07.2) *) Mod2 Crop (B07.4) *) Erweiterung 2160p - INHALTSVERZEICHNIS - A: Allgemeines F: Packaging (Sample - NFO - RAR) B: Encoding (Bild - AR/Crop - Ton) G: Dirnamen C: Subtitle H: Proper Gruende D: Staffelrechte I: Appendix E: Retail Proof J: Epilog A * ALLGEMEINES -- A1. TV/Serien Release sind nur im x264 (480p(SD)/720p/1080p) / x265 (2160p) Format (MKV Container) zulaessig. A1.1. Erlaubte Bildquellen sind: UHD BluRay (nur 2160p), BluRay, DVD Im 480p (SD) Bereich : DVDRip duped BDRip und vice versa UHD Bluray ist nur fuer 2160p erlaubt, UHD Bluray zu SD, 720p, 1080p ist verboten. A1.2. Einzelne Folgen, die als Promo BD (Zeitungs- oder Zeitschriftenbeilagen, Bonus-Episoden, etc.) publiziert wurden, duerfen nicht zur Sicherung von Retail Staffelrechten genutzt werden. Ausgenommen hiervon sind Preview-Retails welche im regulaeren Handel verfuegbar sind, wie zum Beispiel bei Star Trek TNG. A2. Alle diesem Ruleset unterliegenden Release muessen sich an folgenden Groessen orientieren: A2.1. Ein im 2Pass Verfahren erstelltes 720p Release sollte in der Groesse einem Vielfachen von 50MB entsprechen. Dabei darf eine Videobitrate von 3500Kbps nicht unterschritten werden. Ausgenommen hiervon sind Anime- / Animations- und Zeichentrick- serien, hier darf die Videobitrate 2500Kbps nicht unterschreiten. A2.2. Ein im 2Pass Verfahren erstelltes 1080p Release sollte in der Groesse einem Vielfachen von 100MB entsprechen. Dabei darf eine Videobitrate von 7500Kbps nicht unterschritten werden. Ausgenommen hiervon sind Anime- / Animations- und Zeichentrick- serien, hier darf die Videobitrate 5000Kbps nicht unterschreiten. A2.3. Ein Undersize von maximal 10 MB ist erlaubt bei im 2Pass erstellten Releases. A3. Es wird empfohlen stets die aktuellste x264 8 Bit Revision zu verwenden. Bei der Nutzung des nativen x264 8 Bit darf die verwendete Revision nicht aelter als 5 Builds sein. Als erste Quelle dient hier https://videolan.org. Wenn ein Programm verwendet wird welches lediglich auf dem x264 Sourcecode basiert, muss die verwendete Version stets der aktuellsten verfuegbaren Version mit neuer x264 8Bit Version ent- sprechen, hier ist eine Abweichung von 3 Builds erlaubt. Die Nutzung von x265 ist nur bei 2160p erlaubt und die Build darf nicht mehr als -0.1+9x rev zum aktuellen zurueckliegen. Als erste Quelle dient hier http://msystem.waw.pl/x265/. B * ENCODING B01. 480p, 720p und 1080p Release sind sowohl im CRF, als auch 2 Pass Verfahren erlaubt. 2160p Releases sind nur im CRF Verfahren erlaubt. B01.1. Ein im CRF-Verfahren encodetes Release muss einen CRF-Faktor zwischen 18 und 20 aufweisen. Sollte ein Faktor groesser als 20 verwendet werden muss dies hinreichend in der NFO begruendet werden. Im Verhaeltnis der CRF-Faktoren sorgt 18 fuer eine groessere Filesize, waehrend 20 fuer eine kleinere Filesize sorgt. Der Mittelweg von CRF 19 wird empfohlen. Aber dieses ist dem Ripper ueberlassen. Fuer 480p (SD) ist CRF 19 als minimum verpflichtend zu nutzen. Sollte 2000kbps Bitrate ueberschritten werden, KANN und nicht MUSS der naechste CRF Faktor genutzt werden. B01.2. 2160p muessen mit CRF 17 encoded werden und und duerfen nicht mehr als 75% der Bildsource an Bitrate haben. Sollte der CRF17 Encode mehr als 75% der Bitrate von der Source betragen muss mit CRF+ gehandhabt werden und darf auch dann nicht 50% der Source unterschreiten. B02. Bei dem encode eines Releases muessen mindestens folgende Settings eingehalten werden: --preset slow --level 3.1 (nur bei 480p) --level 4.1 (nur bei 720p/1080p) --level 5.1 (nur bei 2160p) --profile high --ref 4/5 (respekt rule B02.1 ist pflicht) --no-fast-pskip --me umh --trellis 2 --subme 8 --deblock -3:-3 --partitions p8x8,b8x8,i4x4,i8x8 --8x8dct --bframes 3 B02.1. Um Level 4.1 zu respektieren muss fuer Vertikale Aufloesungen groesser 864px --ref 4 verwendet werden. B02.2. Bei Zeichentrick- oder Animeserien darf --deblock 0:0 verwendet werden. B02.3. Das verwenden hoeherer Settings bleibt dem Ripper ueberlassen. Dies benoetigt keine weitere Begruendung, sollte aber Sinnvoll eingesetzt werden. B02.4. Settings bei 2160p muessen immer 1:1 von der Bildsource uebernommen werden und duefen nicht abweichen. D.h. folgende Werte muessen uebernommen werden: -- BitDepth/String -- ChromaSubsampling/String -- ColorSpace -- colour_range -- colour_primaries -- transfer_characteristics -- matrix_coefficients -- MasteringDisplay_ColorPrimaries -- MasteringDisplay_Luminance -- MaxCLL -- MaxFALL B02.5. Bei abweichender Bildsource wie HDR10Plus etc. darf zu HDR encoded werden. HDR10Plus vs. HDR duped sich nicht gegenseitig. B03. Releases sind in ihrer Original Abspielgeschwindigkeit zu erstellen. (Bei BluRay in der Regel 23.976 FPS) B04. Das komprimieren des MKV-Headers (HeaderStripping) ist nicht erlaubt. Des weiteren sollte auf korrekte Trackmarkierungen und eine korrekte Trackanordnung geachtet werden. B05. Das richtige Trackflagging beim Muxxen MUSS beachtet werden. Videotrack default German Audio default Second Audio not default German Forced Subs default und forced flag Second Forced Subs not default und not forced flag alle anderen not default Das Muxxen von Chaptern ist freiwillig, aber erwuenscht. -> Crop & Resize <- B06. Release die als Source ein 1080(+) sowie 2160 Bild haben, sind zu croppen, d.h. neu zu encoden. (Deinterlacen, IVTC beachten!) B06.1. Bei Quellen mit variablen Cropwerten muss sich der Gesamtcrop nach dem Frame mit den meisten Bildinformationen richten. B06.2. Ein Overcropping ist nicht erlaubt. Im Zweifelsfall sind Addborders in kauf zu nehmen. Diese sollten allerdings so minimal wie moeglich ausfallen. -> Aspect Ratio <- B07. Ein Retail-Release muss maximal eine der folgenden Aufloesungen haben: AspectRation | 480p | 720p | 1080p | 2160p WS (16:9) | 720 * X | 1280 * X | 1920 * X | 3840 * X (siehe B07.2) FS ( 4:3) | 720 * X | X * 720 | X * 1080 | X * 2160 B07.1. DVD Sources duerfen einen Aufloesungs Faktor von 640 * X bis 720 * X haben aufgrund ihrer geringeren Aufloesung. B07.2. Zur Erklaerung des X Faktors, da es diverse alte FS Serien gibt die nach dem Cropping auf zb. 1456x1080 oder 976x720 kommen, ist dort sich nach dem Crop zu richten und nicht nach festen Werten wie in den vormals gueltigen Rules. Sollten alle Seiten zu croppen sein (haeufiger bei aelterem Material) ist dieses mit einem Read.Nfo anzuzeigen zb. 1904x1072 B07.3. Die X-Aufloesung richtet sich nach dem Seitenverhaeltnis des gecroppten Eingangsmaterials. Die Abweichung des Seiten- verhaeltnisses (AR-Error) darf maximal +/- 3% zum gecroppten Quellmaterial betragen. B07.4. Auf Teilbarkeit durch 2 (Mod 2) muss geachtet werden! -> Audioformate <- B08. Einzig erlaubte Audioformate fuer Release die auf diesem Ruleset basieren sind DTS, AC3, AAC und E-AC3. B08.1. TrueHD Audio ist IMMER nach AC3 zu konvertieren. (B09 beachten!) B08.2. 1CH oder 2CH LPCM-Audio muss stets nach AC3 konvertiert werden. 6CH LPCM-Audio darf nach DTS 1510Kbps oder AC3 konvertiert werden. B08.3. Ein deutscher 5.1 Track, ist soweit vorhanden, Pflicht! B08.4. AAC Audio ist nur bei 480p (SD) erlaubt. B08.5. Bei 2160p muss der Ton von der Source unkonvertiert uebernommen werden. D.h. hier kann auch ein DTS-HD, TrueHD, etc. Ton zum Einsatz kommen. B09. Erlaubte Bitrates fuer eine auf AC3 konvertierte Audiospur: 1.0 / 2.0 AC3: 192 - 384Kbps 5.1 AC3 : 384 - 640Kbps B09.1 AAC Audiotracks mit mehr als 2 Kanaelen muessen auf Stereo downmixed werden. Erlaubte Bitrates fuer eine auf AAC konvertierte Audiospur: 1.0 AAC: 60 - 100Kbps 2.0 AAC: 96 - 160Kbps B10. Sollte die verwendete Retail Quelle DTS-Ton vorweisen muss sich dieser an folgenden Regeln orientieren: B10.1. DTS Ton muss immer in seiner Originalbitrate belassen werden. B10.2. Bei DTS-HD MA Tracks darf ausschliesslich der DTS-Core verwendet werden. B10.3. Bei einem 720p und 1080p Release ist die Deutsche Tonspur im DTS-Format Pflicht (sofern sie vorhanden ist auf der Source). Die O-Ton Tonspur falls sie Englisch ist, ist sie auch Pflicht im DTS-Format (falls vorhanden). Andere O-Ton Sprachen liegen im Ermessen des Rippers, zb. Japanisch etc. auch hier gilt, sollte DTS-Ton Vorhanden sein, ist dieser verpflichtend zu nutzen. Dies gilt sowohl fuer CRF, als auch fuer 2Pass encodete Release. Ein Reencode zu AC3 ist bei DTS 5.1 nicht zulaessig. Ein Reencode zu AC3 bei DTS 1.0 und DTS 2.0 ist erlaubt, aber keine Pflicht, (B09 und B09.1 beachten). B10.4. Bei einem BDRip oder DVDRip ist nur AC3/AAC Ton erlaubt (B09 und B09.1 beachten) B10.5 Das korrigieren einer falschen Tonhoehe ist erlaubt, aber keine Pflicht. B10.5 Bei 2160p gelten Extra Audio Rules (B8.05 beachten!) - C * SUBTiTLES - C1. Ein deutschsprachiges Retail Release, welches in der Source bereits eingebrannte Untertitel aufweist, ist erlaubt! C2. Forced Untertitel, sofern vorhanden, sind verpflichtend als .srt UTF-8 zu muxxen. Auf das richtige setzen der flags ist zu achten. C3. Bei 2160p sind alle verfuegbaren Untertitel zu den genutzten Sprachen im Original format (in der Regel PGS) mit zu muxxen. Ein beilegen eines Unterordners mit "Subs" ist hier nicht erlaubt. C4. In einem nach .srt konvertieren Untertiteltrack sind maximal 5 Fehler erlaubt. Dies beinhaltet u.a. schwere Fehler beim OCR, Rechtschreib- oder Grammatikfehler und aehnliches. Allerdings ist eine Group nicht verpflichtet Fehler des Herstellers zu korrigieren. C5. Das beilegen weiterer Untertitel im VobSub-Format ist Pflicht, Diese muessen sich in einer mit m5-Kompression gepackten .rar-Datei in einem Unterordner "Subs" befinden. Verpflichtend ist sind hier die Vobsubs der genutzten Sprachen im Release. Weitere Vobsubs wenn vorhanden sind Entscheidung der Group. C6. Es ist verpflichtend darauf zu achten das die Vobsubs das richtige dem Format mit entsprechender Resolution haben. 480p = 480p Resolution (720 x 576) 720p = 720p Resolution (1280 x 720) 1080p = 1080p Resolution (1920 x 1080) C7. Filenamen Beispiel: filename.idx / filename.sub = deutsche Vollsubs filename-forced.idx / filename-forced.sub = deutsche forced subs filename-eng.idx / filename-eng.sub = englische Vollsubs filename-eng-forced.idx / filename-eng-forced.sub = englische forced subs (Pflicht bei zweitem Audiotrack) "eng" steht hierbei fuer das englische Sprachenkuerzel. Weitere Sprachenkuerzel koennen in jeder beliebigen Suchmaschine gefunden werden. - D * STAFFELRECHTE - -> Race <- D1. Fuer das Releasen einer Retail Serie im 480p, 720p sowie 1080p Format hat eine Group 7 Tage (7 * 24h) ab dem ersten Pre zeit. Fuer eine Serie im 2160p Format betraegt diese Zeit 10 Tage (10 * 24h) Nach dieser Zeit kann eine andere Group diese Serie uebernehmen und die noch fehlenden Releases pren. D2. Bei geteilten Boxen beginnt die Zeitrechnung ab dem Pre der ersten Folge der naechsten Box von neuem. Rechte der geteilten Box hat die Group die die erste Box gepred hat. Die Group die die Rechte an der geteilten Box besitzt hat 24h ab Veroeffentlichungsdatum um die erste Folge zu Pren, danach kann eine andere Group diese Serie uebernehmen. - E * PROOF - E1. Source Proofs, sogenannte Proof Pics (Disk/s mit Group), sind Pflicht! Ein Proof muss dem ersten Release (in der regel SxxE01) einer Staffel beigelegt werden. Scans sind verboten! Auch iNTERNAL Releases muessen einen Proof beinhalten. E2. Dieser Proof muss sich entweder in einer mit m5 komprimierten .rar-Datei oder ungepackt in einem Unterordner "Proof" befinden. Es wird dringend darauf hingewiesen EXIF-Metadaten (z.B. mit jhead) stets zu entfernen. E3. Zudem kann neben dem Foto ein MediaInfo-Log (Normal Mode) der Quelle, sowie ein x264 Encodelog beigelegt werden. Diese sollten sich in der selben .rar-Datei wie das Foto befinden und im .txt Format vorliegen. E4. Ein vergessener Proof muss innerhalb 1 Stunde nachgereicht werden! - F * PACKAGING -> NFO Datei <- F1. Die NFO-Datei sollte grundlegende Informationen beinhalten wie z.B. - Releasezeitpunkt - Veroeffentlichungsdatum - Bild- und Tonquelle - Bild- und Tondetails (Format, Codec, etc.) - Angabe zum Encodeverfahren und Faktor (Pflicht!) - Link zur Informationsseite (vorzugsweise imdb) - Grund eines Propers (dies ist nicht optional!) bzw. Fixes F2. Um ueber laengere Zeit Uebersichtlichkeit zu gewaehrleisten MUSS bei einem DiRFiX (siehe G7) der Name des fehlerhaften Releases angegeben werden. Dies ist allerdings nur dann notwendig wenn es sich nicht um einfache Schreibfehler handelt, z.B. bei falscher Episodennummerierung oder falschen Episodenname. -> RAR Files <- F3. Die RAR-Files muessen eine der folgenden Groessen aufweisen: 20.000.000 Bytes -> 20MB 50.000.000 Bytes -> 50MB 100.000.000 Bytes -> 100MB 150.000.000 Bytes -> 150MB 200.000.000 Bytes -> 200MB etc. Der Filecount darf r99 nicht ueberschreiten. F4. Diese sind mittels "Alter Volumennamen" mit m0-Kompression (nur speichern) zu erstellen. F5. Einen Recoverypoint auf die RAR-Files zu legen ist erlaubt und erwuenscht. -> Sample <- F6. Jedem Release ist ein mindestens 30 Sekunden langes Sample, im Unterordner namens "Sample", beizulegen. Dieses Sample muss aus dem Originalrelease extrahiert werden. F7. Einem Proper sollte ein aus dem zu propernden Release extra- hiertes Sample beigelegt sein, welches den technischen Fehler nachweist, z.B. aufgrund von Asynchronitaet, Videoglitches, o.a. - G * DIRNAMEN G1. Um eine einheitliche Uebersicht zu gewaehrleisten und Standards beizubehalten, die eine gewisse Uebersicht beim Suchen und Dupen bieten, sollte eine Serie so gut wie moeglich in zweistelliger Staffel- und Episodennummerierung vorliegen. Bei Serien, bei denen eine groessere Anzahl an Folgen bereits bekannt ist (z.B. GZSZ), ist eine ausreichende Laenge der Episodennummerierung zu nutzen. [ S01E01, S01D01, Staffel01.Disc01, Folge087, E01 ] G2. Alle Staffel- und Episodentitel sind gemeinsam nachvollziehbar zu halten, wobei hierzu (Wichtigkeit nach Listung) imdb.com bzw. imdb.de und fernsehserien.de als Referenz zu nutzen sind. G3. Sollten zwei Serien mit dem gleichen Titel vorliegen, so ist zwingend das Jahr der Serie im Verzeichnisnamen zu inkludieren. Dieses ist Pflicht sowohl bei der aelteren als auch der neueren Serie. G4. Die Releaseverzeichnisse bauen sich wie folgt auf und sind bevorzugt so zu verwenden: 1) Serientitel 2) Staffel/Episodenkennziffer 3) Episodentitel -> optional, jedoch gewuenscht 4) Sprache -> ggf. mit dem Zusatz .SUBBED. 5. Tonformat -> optional, AC3 oder DTS 6) Bildseitenverhaeltnis -> nur bei FS (4:3) Pflicht 7) Bildformat -> 720p, 1080p oder 2160p 8) Bildformat 480p (SD) -> BDRip, DVDRip 9) Video Codecformat 10) Groupname Zulaessige Bezeichnungen fuer die Bildquelle sind: BluRay, BDRip, DVDRip, UHD.BluRay Als Video Codecformat ist stets x264 sowie bei 2160p x265 anzugeben! Sofern das Release 2 Tonspuren beinhaltet ist dies im Tagging mittels DL anzugeben. Beispiele fuer korrekte Dirnamen: [The.Shield.S01E01.German.DL.720p.BluRay.x264-GROUP [The.Shield.S01E01.German.DL.1080p.BluRay.x264-GROUP [The.Shield.S01E01.German.DL.2160p.UHD.BluRay.x265-GROUP [The.Shield.S01E01.German.DL.HDR10Plus.2160p.UHD.BluRay.x265-GROUP] [The.Shield.S01E01.German.BDRip.x264-GROUP [The.Shield.S01E01.German.DVDRip.x264-GROUP Das Release ist auf keinen Fall als fehlerhaft zu werten, sollten Teile des Taggings durchgehend lowercase oder uppercase sein. Das Release-Directory sollte jedoch bevorzugt in korrektem Casing bei Pre vorliegen. G5. Dokumentationen & Anime: Dokumentationen enthalten den Zusatz 'DOKU' im Pre-Directory, bei Animes ist es der Zusatz 'ANiME'. [Unsere.Erde.E01.Wie.alles.begann.German.DOKU.720p.BluRay.x264-GROUP ] [Samurai.Girls.E01.Der.erste.Kuss.German.ANiME.720p.BluRay.x264-GROUP] G6. Fuer Verzeichnis- oder Datei-Bezeichnungen sind die Zeichenfolgen a-z, A-Z, 0-9 und die folgenden Sonderzeichen ._-() erlaubt. G7. Fehler im Verzeichnis (z.B. Vampire Night statt Vampire Knight, falsche Staffel- oder Episodenbezeichnung) koennen mittels Zusatz 'Dirfix' berichtigt werden. Sollte mehr als ein Fix fuer das gleiche Release noetig sein (z.B. Samplefix und Dirfix), so kann die Bezeichnung 'Prefix' verwendet werden, um mehrere Fixe fuer ein bestehendes Release anzukuendigen. Bei Releases, die internal zu halten sind, die Bezeichnung internal jedoch nicht ausweisen, duerfen nur dann zu internal dirfixed werden solange kein globaler Nuke aufgrund von Dupe vorliegt. - H * PROPER GRUENDE - H1. Ein Proper kann ausschliesslich aus releaserelevanten Gruenden erfolgen. Dies schliesst vor allem schwere technische Fehler, wie z.B. Glitches, Asynchronitaet, bad encoding settings u.ae., ein! H2. Ein Proper kann ausserdem erfolgen bei SD/720p/1080p wenn ein im 2Pass Verfahren erstelltes Release die Minimalbitrate unterschreitet oder ein im CRF-Verfahren erstelltes Release einen Faktor kleiner als 18 oder groesser als 20 aufweist. Bei 2160p ein erstelltes Release einen Faktor kleiner als CRF 17 aufweist. H3. Eine anderes als in diesem Ruleset aufgefuehrtes Audio-Format verwendet wurde. H4. Missing Proof H5. Ein E01 Proper fuehrt sofort zur Uebernahme der Serie, sofern bis dato nur eine Folge gepred wurde, sollte mehr gepred worden sein muessen mindestens 2 Folgen gepropert werden um die Serie zu uebernehem. - I * APPENDIX I1. Internal Releases sind shielded from dupe only und koennen somit ebenfalls fuer technische Fehler geahndet werden. Ausnahmen hierzu sind: Custom Subbed, Foreign Forced Subs oder Overlays. I2. Jegliche Fixes (async, missing forced subs, missing audio) die per .bat oder .sh Fehler beheben, sind verboten! Es ist ein REPACK zu erstellen was in Zeiten von 200mbit+ kein Problem darstellen sollte. - J * EPILOG grtvsr.v1.0.german.retail.tv.series.rules-allsignedgroups Jede Group und jeder Groupmember verpflichtet sich beim Signen dieses Rulesets dazu, nach ordnungsgemaessem Verantwortungsbewusstsein zu handeln und sowohl Missverstaendnisse als auch Nukes und Aehnliches nicht noch mehr zu forcieren, sondern sie einzudaemmen. Alle Nukes, welche auf Grundlage dieses Rulesets entstehen, MUESSEN dem NukeRuleset des ehemaligen NukeCouncils entsprechen. --> The.2008.Nuke.Ruleset-NukeCouncil Diese Rules sind verbindlich gueltig ab dem 03.01.2020 und finden auf alle Retails, die nach dem 15.01.2020 erscheinen Anwendung. Die Anwendung auf laufende Retail Serien sind freiwillig und duerfen sich nicht zum Nachteil der Group auswirken, bzw. Proper nach sich ziehen! Mit erscheinen dieses Rulesets verlieren alle anderen Rulesets die TV Retail mit einbeziehen in den Punkten zu TV Retail ihre Gueltigkeit. 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Unter The Scene wird eine Computer-Subkultur verstanden, die sich im Wesentlichen zum Ziel gesetzt hat, Musik, Filme und Computerspiele innerhalb ihrer eigenen Netzwerke zu verbreiten, meist noch vor... weiter...
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