DEUTSCHE SERiEN UND TV RULES v.4.0 (DSTVR.v.4.0) (Stand: Nov. 2011) - Exclusive HDTV Filme - Exclusive HD Serien/TV Releases - PROLOG Aenderungen in diesem Ruleset: A1. Bildformat ! A2. Laufzeit ! A5. Logo muss nicht mehr entfernt werden ! B1. NTSC bleibt NTSC ! B7. Aspect Ratio ! B8. Audio - Kein AC3 ! D3. Laufgeschwindigkeit dubbed Release ! E. TV Race - (fast) immer dubbed erlaubt ! F. Special Race - Serien ohne Staffel/Episodenteilung ! - INHALTSVERZEICHNIS - A: Allgemeines G: Packaging (RAR) B: Encoding (Bild - AR/Crop - Ton - Sample) H: Tagging (Dirname) C: Subbed/Custom Subbed I: Info File D: Dubbed Release (DVD - BluRay - HDTV) J: Proper Gruende E: TV-Race/Rechte K: Appendix F: Fortfuehrung (Retail/TV) L: Epilog A * ALLGEMEINES -- A1. Alle diesem Ruleset unterliegenden Release MUESSEN in einem AVI- Container vorliegen. Einzig erlaubter und gueltiger Codec ist XviD! Kategorie 1 -> DVB-S/C -> SDTV -> Deutschsprachiges Sat./Kabel TV Kategorie 1 -> DVB-S2 -> HDTV -> Deutschsprachiges HDTV Kategorie 1 -> HDTVRip -> Dubbed -> Auslaendisches HDTV Kategorie 2 -> iTunes -> Dubbed -> Auslaendisches iTunes Kategorie 3 -> DVDRip -> Dubbed -> Auslaendische Retail DVDs Kategorie 3 -> BDRip -> Dubbed -> Auslaendische Retail BluRays Kategorie 4 -> DVDRip -> Retail -> Deutschsprachige Retail DVDs Kategorie 4 -> BDRip -> Retail -> Deutschsprachige Retail BluRays A1.1. Wertigkeit: Kategorie 1 = Niedrigste Kategorie Kategorie 4 = Hoechste Kategorie A1.2. Ein Widescreen (WS) Release ist IMMER hoeherwertiger als ein Fullscreen (FS) Release, unabhaengig von der Kategorie der Source! Fullscreen (FS) Rips sind demnach nicht erlaubt, sofern ein Widescreen (WS) Rip existiert. A1.3. Jegliche Quellen MUESSEN digitalen Ursprungs sein. Erlaubte Bildquellen sind: iTunes, DVD, BluRay, DVB-C/S/S2 (inklusive HD+). Andere Bildquellen sind NICHT erlaubt! Die Tonspur darf, sofern sie diesem Ruleset entspricht, auch aus Streaming- portalen entnommen werden. A1.4. SONDERREGEL fuer dubbed iTunes (siehe Wertigkeitstabelle A1): 1): Ein HDTVRip darf aus Wertigkeitsgruenden NICHT mit einem dubbed iTunesRip gepropert werden. 2): Ein dubbed iTunesRip darf aus Wertigkeitsgruenden NICHT mit einem dubbed DVDRip gepropert werden. 3): Ein dubbed iTunesRip darf mit einem dubbed BluRayRip ge- propert werden, der BluRayRip zaehlt in dem Fall als hoeherwertig! A1.5. Ein DVDScreener ist gleichwertig mit allen Releases der Kategorie 1 und 2. (Rule A1.2 beachten) A1.5. Einzelne Folgen, die als Promo DVD/BD (Zeitungs- oder Zeitschriftenbeilagen, Bonus-Episoden, etc.) publiziert wurden, duerfen nicht zur Sicherung von Retail Staffelrechten genutzt werden. Das enthaltene Audiomaterial darf allerdings fuer ein dubbed Release genutzt werden. A2. Das Laufzeit zu Groesse-Verhaeltnis bei alle Releases die encodet werden, sieht folgendermassen aus: (Encode = IMMER Groesse beachten!) bis max. 12:00 Minuten -> frei waehlbare Groesse (ca. 1000kbit) bis max. 21:00 Minuten -> 175 MB bis max. 33:00 Minuten -> 233 MB bis max. 45:00 Minuten -> 350 MB bis max. 65:00 Minuten -> 525 MB bis max. 95:00 Minuten -> 700 MB bis max. 140:00 Minuten -> 1100 MB bis max. 185:00 Minuten -> 1400 MB bis max. 270:00 Minuten -> 2200 MB ueber 270:00 Minuten -> frei waehlbare Groesse (ca. 1000kbit) Alle Releases MUESSEN als eine Datei am Stueck erstellt werden! Das Encoden und anschliessende Aneinanderfuegen einzelner Teile, (sogenanntes Segment-Encoding) ist nicht erlaubt. A2.1. Sollte bei einer Serie, die encodet wird, die Laufzeit der einzelnen Folgen variieren (z.B. 20 Minuten bis 23 Minuten), so kann die Group sich ab dem 2. Release der Season fuer eine Groesse entscheiden. (In dem Beispiel 175MB oder 233MB fuer alle restlichen Folgen). Empfohlen wird hier immer die groessere Variante. Fuer das erste Release einer Staffel gilt IMMER Rule A2.! A3. Erlaubte Formate fuer DVDR-Releases: DVD5 (MPEG), Retail DVDR A4. Alle Formate, die nicht in den Punkten A1-A3 erwaehnt wurden, sind mit der Bezeichung Internal zu taggen (Rule K1 beachten!). A5. Logos jeglicher Art, bei ALLEN Releases, egal ob deutschsprachigen oder auslaendischen Ursprunges, brauchen NiCHT ueberblendet werden! Die Werbung ist natuerlich zu entfernen (siehe Rule B1.5). A5.1. Sollte sich eine Group dazu entschliessen doch Logos oder andere Einblendenden ueberblenden zu wollen, ist hierfuer nur der Filter "DeLogo" oder ein gleichwertiger Filter zulaessig. Die Nutzung des Filters "Logoaway" (von Krzysztof Wodjon) wird hiermit aufgrund qualitativer Maengel verboten (Propergrund)! B * ENCODING B. Alle Releases die encodet werden, MUESSEN mit 2-Pass encodet werden: B1. Deutschsprachige Retail- und TV Releases (ausser dubbed!) MUESSEN immer in der original Laufgeschwindigkeit encodet werden. Die Lauf- geschwindigkeit darf nicht veraendert werden! PAL bleibt PAL und NTSC bleibt NTSC! Fuer Dubbed gilt Rule D1-D3. B1.1. Custom Matrizen, QPel, GMC und PB sind NICHT erlaubt! B1.2. Die Nutzung von Custom Pixel Shapes ist untersagt. Einzig erlaubte Pixel AR ist Square Pixels. Mittels MPEG4Modifier kann dieser Wert nachtraeglich (nach dem Encode) gesetzt werden. B1.3. Es MUSS mit 1 B-Frame encodet werden. B1.4. Auf Deinterlace MUSS geachtet werden. B1.5. Doppelte Szenen (vor/nach der Werbung) MUESSEN entfernt werden Bei HD-Aufnahmen wird ein gewisser Overlay, maximal bis zum naechsten I-Frame, toleriert. Es sollte moeglichst Framegenau geschnitten werden (zB mit Smart Cutter/Video Redo). B1.6. Es wird gewuenscht "Zuvor bei" sowie Abspaenne mitzuencoden, vorausgesetzt genannte Szenen enthalten KEINE Werbung. Vorschaueinblendungen ("In der naechsten Episode...") sind unerwuenscht. B1.7. Releases, welche einer progressiven 720p HD-Source mit 50 FPS entstammen, sind auf 25 FPS anzupassen. Hierfuer eignet sich unter anderem der AviSynth-Filter SelectEven(). B1.8. Sollte die Bildsource in progressiven 29 FPS (NTSC) vorliegen (d.h. keine Interlaced Frames enthalten), ist die Anpassung des Bildes auf 25 FPS (PAL) nicht notwendig. Der deutsch- sprachige Ton MUSS in diesem Fall auf die Laufgeschwindigkeit des Bildes (NTSC) gebracht werden. B2. DVDR Releases muessen mit mindestens 5 Passes encodet werden, wobei darauf zu achten ist, dass diese im DL Format (de/en) oder aber als einsprachiges Release (de) vorliegen. Bei einer absehbaren Bitrate unter ungefaehr 3000kbit ist es erwuenscht, nur die deutsche Tonspur zu inkludieren. -> Cropping <- B3. Das Bild muss komplett freigestellt sein, wobei maximal 4 weitere Pixelzeilen (jeweils oben + unten ODER links + rechts) als zusaetzlicher Overcrop erlaubt sind. B4. Beim Cropping muss sich am Frame mit dem groessten Bildinhalt orientiert werden. Sollte dadurch in einigen Szenen ein unsauber freigestellter Bereich (schwarzer Rand) entstehen, ist dies KEIN Nuke- / Propergrund. Beispiel: Archivaufnahmen (s/w) bei Dokumentationen. Im Zweifelsfall MUSS dies als Information im NFO-File erlaeutert werden. -> Aspect Ratio <- B5. Ein encodetes Release MUSS im Rahmen folgender X-Aufloesungen liegen 16:9 (WS) -> zwischen 624 und 720 4:3 (FS) -> zwischen 512 und 640 B5.1. Die Y-Aufloesung richtet sich nach dem Seitenverhaeltnis des gecroppten Eingangsmaterials. Die Abweichung des Seiten- verhaeltnisses (AR-Error) darf maximal +/- 3% zum gecroppten Quellmaterial betragen B5.2. Auf Teilbarkeit durch 16 (Mod16) muss geachtet werden! -> Audio <- B6. Erlaubte Codecs und Bitraten 1 CH MP3 -> 60-100kbit bei 48kHz in VBR/ABR 2 CH MP3 -> 120-200kbit bei 48kHz in VBR/ABR Bei Retails mit original AC3-Spur, ist diese Spur als Quellformat fuer den Encode zu verwenden. B6.1. AC3 Ton ist nicht erlaubt! Bei Retails ist es gestattet die AC3 Spur, sofern es echter 5.1 Ton ohne 0 Spur ist, seperat beilzulegen. Gern darf eine selbstausfuehrenden *.bat / *.sh Datei zum muxen beigelegt werden. B6.2. Eine Formatumwandlung von Mono nach Stereo ist, unabhaengig vom Quellformat (MPA/AC3), nicht gestattet. -> Sample <- B8. Jedem Release ist ein mindestens 30 Sekunden langes Sample, im Unterordner namens "Sample", beizulegen. Dieses Sample muss mittels "Direct Stream Copy" aus dem Original Release extrahiert werden. B9. Einem Proper SOLLTE ein aus dem zu propernden Release extra- hiertes Sample beigelegt sein, welches den technischen Fehler nachweist, z.B. aufgrund von Asynchronitaet, Videoglitches. - C * SUBBED/CUSTOM SUBBED - C1. Aufgrund der Vielzahl an moeglichen Custom Subbed Releases und der Moeglichkeit, auch ohne eigene Source zu pren, MUESSEN Custom Subbed Releases als internal gelabelt werden. C2. Forced Subs bei Retails im XviD-Format muessen hardcoded werden! Andere Untertitel, z.B. Complete Subs, duerfen in einem eigenen Subs-Dir beigelegt werden. Die Untertitel-Dateien als solche haben vorzugsweise als Vobsub oder in Textform (.srt oder aehnliches Format) vorzuliegen. C3. Ausschliesslich Deutsch ist als Sprache fuer (Forced-)Subs zulaessig. Releases mit anderssprachigen (Forced-)Subs MUSSEN internal gelabelt werden. Diese Rule gilt nicht fuer DVDR. INFORMATIONEN: Forced Subs: Untertitel, die nur bei anderssprachigen Szenen eingeblendet werden und nicht staendig zu sehen sind. Hardcoded Subs: Auch als 'Eingebrannte Subs' bekannt, sind diese Unter- titel ein fester Bestandteil des Bildes und koennen so weder ausgeblendet noch ausgetauscht werden. - D * DUBBED (SD/DVD/HD) - D1. Auslaendische Quellen, die zum dubben genutzt werden, muessen nicht (NIE) neu encodet werden. Es ist jedoch der Packet Bitstream zu ent fernen und die Framerate ist auf 25 FPS zu aendern (Ausnahme Rule D3). Sollte encodet werden, so sind alle Rules zu beachten die das Encoding betreffen! (Rules A. und B.) Sobald encodet wird, MUSS auf die Groesse geachtet werden! (Rule A2). D2. Dubbed Audio ist auf eine beliebige Groesse innerhalb der gueltigen Werte (Rule B6) anzupassen. Das Gesamtrelease sollte in der Groesse allerdings so gut wie moeglich an die definierten Normgroessen angepasst werden (Anhalt: Rule A2). D3. Die Normale Laufgeschwindikeit deutscher Releases ist 25 FPS (PAL), Das Bild MUSS bei dubbed auf 25 FPS (PAL) angepasst werden! Ton ist 25 FPS = Bild MUSS 25 FPS haben (Proper Grund). Eine Ausnahme hierzu entsteht nur, wenn im deutschprachigem TV mit 23,976 FPS gesendet wird (NTSC), in dem Fall MUSS das Bild dem Ton angepasst werden! Der Ton ist bei dubbed massgebend fuer die Laufzeit des Bildes, nicht andersrum (Proper Grund)! Zusatz zur "Ausnahme" von D3: Sollte die Laufgeschwindigkeit in der deutschen Ausstrahlung weder 23,976 FPS (NTSC) noch 25 FPS (PAL) entsprechen, so ist die naeherliegende Laufgeschwingkeit fuer das Bild zu waehlen. E * TV RACE E1. Bei Races ist die Wertigkeit, siehe (Rule A1), zu beachten! E2. Sofern keine auslaendische Retail Quelle vorliegt (DVD, BLURAY), duerfen Serien, die im deutschsprachigen Raum logofrei gesendet werden, NICHT gedubbed werden. E3. Sollte im Laufe einer Staffel eine hoeherwertigere Quelle zur Verfuegung stehen (z.B. DVD, Bluray), so muss diese Quelle fuer die naechste verfuegbare Folge genutzt werden. Hierdurch entsteht kein neues Race (Rule F4 beachten)! Anmerkung: Sollte waehrend der Ausstrahlung im deutschsprachigen Raum eine deutschsprachige Retail (BD/DVD) erscheinen, so koennen die Staffel rechte von SatRip/HDTVRip oder dubbed Releases nicht auf die Retail uebertragen werden. Es entsteht ein neues Race um die Retailrechte. - F * FORTFUERHUNG - -> RETAIL FORTFUERHUNG <- F1. Um eine gesamte Staffel oder Box im DVDR/XviD-Format zu pren, hat eine Group exakt 12 Tage (24 Stunden * 12 Tage) Zeit. Die Zeit zaehlt ab dem Pre der ersten Folge! Schafft es die Group nicht, innerhalb dieses Zeitrahmens alle Folgen zu pren, darf eine andere Group die Staffel oder Box uebernehmen. Bei geteilten Boxen hat die Group, die das erste valide Release gepred hat, erneut 12 Tage (24 Stunden * 12 Tage) Zeit, alle Episoden zu pren und verliert dadurch NICHT die Staffel- bzw. Box-Rechte. -> SPECIAL RETAIL RACE <- F2. Serien, bei denen es auf mehreren serioesen Serienportalen keine Angaben zu Staffeln gibt implizieren nach jeder erscheinenden Box ein neues Race. Es gibt also kein Zeitvorrang fuer die Group, welche die vorherige Box released hat. Beispiele dafuer sind: Tatort, GZSZ, Sturm der Liebe. -> RETAIL PROPER <- F3. Ist das erste veroeffentlichte Release (DVDR- oder XviD-Format) einer Group fehlerhaft (ein ausreichender Proper-Grund liegt vor) und eine andere Group veroeffentlicht ein fehlerfreies Release, so gehen die Rechte der Box oder Staffel im jeweiligen Format an die Proper-Group. Sollte danach, innerhalb einer Staffel oder Box (DVDR- oder XviD- Format), ZWEI hintereinanderfolgende Releases fehlerhaft sein und auch hier ausreichende Proper-Gruende vorliegen, geht abermals die Staffel oder Box im jeweiligen Format an die Proper-Group. Danach gilt automatisch (Rule F1) fuer die Proper-Group. -> TV FORTFUEHRUNG <- F4. Beginnt eine Group eine Serie, sollte die Group diese auch konsequent zu Ende fuehren. Sollte dennoch 2 Tage (24 Stunden * 2 Tage) nach Ausstrahlungsende/Verfuegbarkeit einer Folge entweder kein, oder nur ein fehlerhaftes Release vorliegen, kann eine andere Group diese Folge als "Ersatzepisode" pren. F5. Durch ZWEI hintereinanderfolgende fehlerhafte oder nicht existente Folgen verliert die erste Group die Staffelrechte an die Group, die entweder die ausstehenden Folgen nach Ablauf der Zeit pred oder propert. (Doppelfolgen, bzw. 2 Folgen die an einem Tag ausgestrahlt werden, zaehlen NICHT als 2 Folgen)! Bei einem zweiten Ersatz- oder Properrelease hat die Group des ersten Ersatz- oder Properrelease 24 Stunden Vorrang, um die zweite Ersatz- oder Proper-Episode zu pren. -> SPECIAL TV RACE <- F6. Ausstrahlungen, fuer die weder bei imdb / serienjunkies.de / wunschliste.de / fernsehserien.de / tvrage.com noch auf anderen serioesen Serienportalen eine Staffel-Kennzeichnung vorhanden ist, koennen von einer Group nicht in Form der zuvor erlaeuterten Staffelrechte gesichert werden. Es entsteht fuer jede Folge als neues Race. Ausgenommen hiervon sind Mini-Serien / zusammenhaengende Dokumentationen und neue Serien, bei denen abzusehen ist, dass es Staffeln geben wird oder eine Folgen begrenzung (z.B. auf 12 Folgen) geplant ist. Im Zweifel bitte die normale Nummerierung verwenden. Beispiele dafuer sind: Tatort, GZSZ, Sturm der Liebe, TV Total Ev., Wetten dass, Magazine - G * RAR FILES G1. Die RAR-Files muessen eine der folgenden Groessen aufweisen: (in Dezimalpraefixen) 15.000.000 Bytes -> 15MB 20.000.000 Bytes -> 20MB 50.000.000 Bytes -> 50MB G2. In den RAR-Files hat einzig und allein NUR ein AVI-Files zu sein, bzw. ein IMG-File bei DVDR-Releases, ISO ist als Image-Standard nicht erlaubt! G3. Die Compression ist auf 'store', also type m0, zu setzen. G4. Bei der Benennung der RAR-Files sind alte Volumenamen zu verwenden. G5. Einen Recoverypoint auf die RAR-Files zu legen ist erlaubt und erwuenscht. - H * DIRNAMEN H1. Um eine einheitliche Uebersicht zu gewaehrleisten und Standards beizubehalten, die eine gewisse Uebersicht beim Suchen und Dupen bieten, sollte eine Serie so gut wie moeglich in zweistelliger Staffel- und Episodennummerierung vorliegen. Bei Serien, bei denen eine groessere Anzahl an Folgen bereits bekannt ist (z.B. GZSZ), ist eine ausreichende Laenge der Episodennummerierung zu nutzen. [ S01E01, S01D01, Staffel01.DVD01, Folge087 ] H2. Alle Staffel- und Episodentitel sind gemeinsam nachvollziehbar zu halten, wobei hierzu (Wichtigkeit nach Listung) imdb.com bzw. imdb.de und fernsehserien.de als Referenz zu nutzen sind. H3. Sollten zwei Serien mit dem gleichen Titel vorliegen, so ist zwingend das Jahr der Serie im Verzeichnisnamen zu inkludieren. H4. Bei regelmaessig erscheinenden Releases, die keiner fortlaufenden logischen Nummerierung unterliegen (z.B. Magazine, Talkshows), ist ein Timestamp im Verzeichnisnamen zu hinterlegen. Dieser muss im internationalen Format YYYY-MM-DD vorliegen, da so eine einfache, alphabetische Sortierung nach Datum gewaehrleistet werden kann. [ Stern.TV.2011-12-31.GERMAN.WS.dTV.XviD-Group ] H5. Die Releaseverzeichnisse bauen sich wie folgt auf und sind bevorzugt so zu verwenden: H5.1. XVID: 1) Serientitel 2) Staffel/Episodenkennziffer 3) Episodentitel -> optional, jedoch gewuenscht 4) Sprache -> ggf. mit dem Zusatz .DUBBED. 5) Bildformat -> FS pflicht, WS optional 6) Bildquelle 7) VideoCodecformat -> XviD 8) Groupname Zulaessige Bezeichnungen fuer das Bildformat sind WS, FS. Zulaessige Bezeichnungen fuer die Bildquelle sind dTV, SATRip, HDTV, HDTVRip, DVDRip, BLURAYRip, BDRip Beispiele fuer korrekte Dirnamen: [ Dr.House.S02E03.Irrtum.German.Dubbed.HDTV.XviD-Group ] [ Dr.House.S02E03.Irrtum.German.Dubbed.BDRip.XviD-Group ] [ Dr.House.S02E03.Irrtum.German.WS.dTV.XviD-Group [ Dr.House.S02E03.Irrtum.German.DVDRip.XviD-Group Das Release ist auf keinen Fall als fehlerhaft zu werten, sollten Teile des Taggings durchgehend lowercase oder uppercase sein. Das Release-Directory sollte jedoch bevorzugt in korrektem Casing bei Pre vorliegen. H5.2. DVDR: 1) Serientitel 2) Staffel/Disckennziffer 3) Sprache 4) Jahr 5) Bildformat 6) Releaseformat 7) Groupname Zulaessige Bezeichnungen fuer das Bildformat sind WS, FS. Zulaessige Bezeichnungen fuer das Releaseformat sind COMPLETE.DVDR -> Nichts bis auf FBI-Warnungen bzw. aehnliche Meldungen wurde vom Original entfernt. DL.DVDR -> deutsche und englische Tonspur inkludiert ML.DVDR -> multiple Tonspuren inkl. DE und EN sind enthalten [ Vampire.Knights.Staffel01.DVD01.GERMAN.2010.WS.DL.DVDR-Group ] H5.3. DOKUMENTATIONEN & ANIME: Dokumentationen enthalten den Zusatz 'DOKU' im Pre-Directory, bei Anime's ist es der Zusatz 'ANIME' (siehe DASAMRv1.0). [ Unsere.Erde.E01.Wie.alles.begann.GERMAN.DOKU.WS.dTV.XviD-Group ] [ Gumena.Sai.S33E63.Hichi.no.ko.GERMAN.ANIME.WS.DVDRip.XviD-Group ] H6. Fuer Verzeichnis- oder Datei-Bezeichnungen sind die Zeichenfolgen a-z, A-Z, 0-9 und die folgenden Sonderzeichen ._-() erlaubt. H7. Fehler im Verzeichnis (z.B. Vampire Night statt Vampire Knight, falsche Staffel- oder Episodenbezeichnung) koennen mittels Zusatz 'Dirfix' berichtigt werden. Sollte mehr als ein Fix fuer das gleiche Release noetig sein (z.B. Samplefix und Dirfix), so kann die Bezeichnung 'Prefix' verwendet werden, um mehrere Fixe fuer ein bestehendes Release anzukuendigen. Bei Releases, die internal zu halten sind, die Bezeichnung internal jedoch nicht ausweisen, duerfen nur dann zu internal dirfixed werden solange kein globaler Nuke aufgrund von Dupe vorliegt. - I * NFO DATEI I1. Die NFO-Datei sollte grundlegende Informationen beinhalten wie z.B. - Releasezeitpunkt - Bild- und Tonquelle - Bild- und Tondetails (Format, Codec, etc.) - Link zur Informationsseite (vorzugsweise imdb) - Grund eines Propers (dies ist nicht optional!) bzw. Fixes - J * PROPER GRUENDE - J1. Ein Proper kann nur aus Release-relevanten Gruenden (technical.flaw etc.) erfolgen. Fehler, die nicht direkt die AVI oder VOB Dateien betreffen, stellen keine Proper Gruende dar! (z.B. Bezeichnung im Directory, Fehler in der NFO-Datei) J2. Ist die Groesse eines TV-Releases im entpackten Zustand 3.072 KB zu gross oder 5.120 KB zu klein, ist ein Proper erlaubt. J3. Ein Propergrund liegt vor, wenn eine messbare/merkliche Asynchronitaet von: a) 150+ ms ueber einen Zeitraum von 60+ Sekunden, b) 300+ ms ueber einen Zeitraum von 30+ Sekunden, c) 500+ ms ueber einen Zeitraum von 10+ Sekunden oder d) 150+ ms ueber einen Zeitraum von 30+ Sekunden an mindestens zwei Stellen vorliegt. J4. 'Micky Maus Ton', ueber laengeren Zeitraum stark leiernder oder quietschender Ton, der nachweisbar/merklich nicht zum Video passt, oder Ton, der grundsaetzlich nicht dem vorliegenden Bildmaterial entspricht ist ein Propergrund. J5. Deutschsprachige SAT/HDTV Releases mit Bildfehlern (Glitches) bzw. Tonfehler in einem encodeten Release berechtigen zu einem Proper, jedoch nur wenn dadurch ein wichtiger Dialog fehlt, oder das Release 3 oder mehr klare Bild/Tonfehler hat von mindestens 3 Sekunden Fehl- bzw. Laufzeit. - K * APPENDIX K1. Internal Release sind 'shielded from dupe only' und koennen somit fuer technische Fehler geahndet werden. Ausnahmen hierzu sind: DL, Custom Subbed, Foreign Forced Subs - L * EPILOG dstvr.v4.0.deutsche.serien.und.tv.rules.2011 (2011-11-13) Jede Group und jeder Groupmember verpflichtet sich beim Signen dieses Rulesets dazu, nach ordnungsgemaessem Verantwortungsbewusstsein zu handeln und sowohl Missverstaendnisse als auch Nukes und Aehnliches nicht noch mehr zu forcieren, sondern sie einzudaemmen. Alle Nukes, welche auf Grundlage dieses Rulesets entstehen, MUESSEN dem NukeRuleset des ehemaligen NukeCouncils entsprechen. --> The.2008.Nuke.Ruleset-NukeCouncil Fuer alle nicht beantworteten Fragen gelten die aktuellen XviD/DVDR Rules Alle hier nicht aufgefuehrten Releases sind internal zu labeln: DSRRips, PDTV.dubbed, SVCD, dTVDVDR, custom subbed, dupes, ebenso Streamrips von Movieportalen... Diese Rules sind verbindlich gueltig ab dem 01.12.2011 und finden auf alle Serien, TV Sendungen und Retails, die nach dem 01.12.2011 beginnen Anwendung. In der Uebergangsphase vom 14.11.2011 bis zum 01.12.2011 koennen sowohl die DSTVR v.3.0 als auch die DSTVR v.4.0 angewendet werden. Die Anwendung auf laufendes Serien, TV Sendungen und Retails sind freiwillig und duerfen sich nicht zum Nachteil der Group auswirken, bzw. Proper nach sich ziehen! An der Ausarbeitung waren beteiligt (in alphabetischer Reihenfolge): AMBiTiOUS - aWake - D4U - DELiCiOUS - ETM - euHD - GEO GTVG - idTV - ITG - MiSFiTS - NVA - RSG SOF - TVP - UTOPIA - ZZGtv 2oo8!S.. . (thx!)
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Unter The Scene wird eine Computer-Subkultur verstanden, die sich im Wesentlichen zum Ziel gesetzt hat, Musik, Filme und Computerspiele innerhalb ihrer eigenen Netzwerke zu verbreiten, meist noch vor... weiter...
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