High.Def.x264.German.Movie.Standards.v1.nfo
[ Intro ]
Das Ziel dieser Rules ist vor allem eins: Kompatibilitaet
Ausser einem Mittelklasse PC sollte nichts weiter
erforderlich sein, um Releases abspielen zu koennen. Rips der
qualitativ hochwertigen BluRays, respektive HDDVDs sollten
somit ohne Probleme auf DVDs gebrannt werden koennen, um
sie dann auf einem HTPC abspielen zu koennen. Eine
Weiterverarbeitung auf BluRay bzw HDDVD Medien ist nicht das
Ziel dieser Rules.
Das Thema Filesize war ein weiterer Schwerpunkt bei der
Ausarbeitung dieser Rules. DVD9 verursacht fuer viele Filme
jenseits der 2-Stunden-Marke eine zu unnoetig hohe Bitrate,
was erstens zu laengeren Downloadzeiten fuehrt und zweitens
mehr Space auf der Festplatte erfordert. Des Weiteren
steigen mit hohen Bitraten auch die
Hardwareanforderungen. Ziel dieser Rules ist jedoch
Kompatibilitaet und ein Kompromiss aus angemessener Size
sowie Qualitaet.
Diese Rules beziehen sich ausschliesslich auf 720p Releases.
[ Vorherige Releases ]
Diese Rules gelten nicht fuer fruehere Releases, und somit
ist es nicht erlaubt aeltere Releases unter Anwendung der
neuen Rules zu propern.
[ General ]
1.1) RAR/SFV/NFO/SAMPLE notwendig.
1.2) RAR Groessen von 50MB, 100MB oder 150MB sind zu verwenden.
1.3) Releases muessen im mkv container vorliegen, alternativ
im TS container.
1.4) NFO muss Informationen zu Video- und Audiobitrate, sowie
zur Aufloesung enthalten.
1.5) BluRay und HDDVD Sourcen dupen sich gegenseitig.
1.6) Verzeichnisnamen sind folgendermassen zu waehlen:
Movie.Name.{YEAR}.German.<AC3|DTS>.DUBBED.{DL}.720p.
<HDDVD|BluRay>.x264.{PROPER|READ.NFO|REPACK}-GROUP
Syntax: {optional} <entweder|oder>
1.7) KEINE Intros, Outros, Betweenos (alles was nicht zum Film
gehoert).
1.8) Ein Sample von etwa 60sec muss beiliegen.
1.9.1) Es muss vom finalen Release herausgeschnitten werden
und darf nicht separat encoded werden.
1.9.2) Es muss in einem Unterordner des eigentlichen Releases
liegen > "Sample".
[ Groessen ]
2.1) Erlaubte Groessen: DVD5(4479MB), [1.5xDVD5(6718MB)], oder DVD9(8138MB).
2.2) Bei animierten Filmen kann auch folgende Groesse verwendet werden:
[0.5xDVD5(2240MB)].
2.3) Diese Groessen duerfen maximal um 40MB unterschritten werden.
2.4) Aufsplittung auf 2xDVD5 oder sonstige Groessen sind nicht erlaubt.
2.5) Fuer extrem lange Filme kann sich die Groesse nach oben verschieben;
hier bitte ein vielfaches von 0.5xDVD5 (2240MB) verwenden.
[ Audio ]
3.1) Erlaubte Audiospuren:
3.1.1) AC3(DD5.1|DD2.0|DD1.0) untouched (bevorzugt) oder erzeugt aus
EAC3(DD+), LPCM.
3.2.1) DTS untouched (bevorzugt) oder erzeugt aus DTS-HD, LPCM.
3.2) Nicht erlaubte Audiospuren:
3.2.1) EAC3(DD+), DTS-HD, TRUEHD, LPCM, FLAC.
3.2.2) Bei Konzerten MHDDVD/MBLURAY ist FLAC erlaubt.
3.4) Alle AC3 Spuren sollten 640kbps(6ch) aufweisen, ausser die Source kommt
mit geringerer Bitrate oder weniger Channels (stereo|mono) daher.
3.5) Releases mit mehr als einer Audiospur sind erlaubt (DL/ML).
3.5.1) Es sei denn die Bitrate faellt deswegen unter 4mbps.
3.5.2) Versuche ein Release mit einer Tonspur mit einem DL oder ML
Release zu propern sind ungueltig.
[ Video ]
4.1) Minimum Bitrate darf 4000kbps nicht unterschreiten.
4.1.1) Werden die 4000kbps unterschritten ist jeweils die naechst-
hoehere 0.5xDVD5 Groesse zu waehlen.
Beispiel: Bitrate ist < 4000kbps bei DVD5 ist 1.5xDVD5
zu waehlen und erneut die Bitrate zu pruefen.
Bitrate ist < 4000kbps bei 1.5xDVD5 ist DVD9
zu waehlen und erneut die Bitrate zu pruefen.
4.1.2) Animierte Filme koennen 4000kbps unterschreiten;
eine Groesse von 0.5xDVD5 ist allerdings einzuhalten.
4.2) Alle Filme muessen in ihrer urspruenglichen Framerate bleiben
(fast immer 23.976fps).
4.3) Es sind Minimum 2 bframes zu verwenden.
4.4) 2-pass Encode ist Minimum.
4.5) Schwarze Balken sind wegzucroppen.
4.6) Hoehe und Breite muessen mod 16 konform sein.
4.7) 720p steht bedeutend fuer eine maximale Aufloesung von 1280x720.
4.7.1) Folgende Aufloesungen sind zulaessig:
- 1280 x 528 = 2.40 AR
- 1280 x 544 = 2.35 AR
- 1280 x 688 = 1.85 AR
- 1280 x 720 = 1.78 AR
- 960 x 720 = 1.33 AR
4.7.2) Es gibt hier natuerlich Ausnahmen. Dort ist entprechend
eine andere Aufloesung zu waehlen (mod 16).
4.8) Was zaehlt, ist die AR der Source, und nicht was beispielsweise auf
zu IMDB lesen ist.
4.9) --deblock kann/muss/sollte je nach Source variiert werden.
[ Subtitles ]
5.1) Fehlende Subs koennen nicht als Propergrund dienen.
Hier ist wenn ueberhaupt ein Subpack einem neuen Release zu bevorzugen.
5.2) Multi-language subtitles koennen nicht als Basis fuer einen Dupe
dienen.
5.3) Subtitles muessen in den mkv container gemuxt werden.
5.4) Es sind keine "forced" Subtitles ins Bild zu encoden.
5.5) "Subs" Ordner sind verboten.
5.6) Subs sollten lesbar sein! (Bitte Einstellungen ueberpruefen, falls
notwendig)
5.7) Subs muessen in einem text-basierten Format vorliegen,
das in den mkv container gemuxt wird.
[ Encoding ]
6.0) Zu verwendende x264 cmd-line Parameter (mindestens):
Pass 1:
x264.exe --pass 1 --bitrate x --threads auto --thread-input --bframes 3
--me dia --ref 1 --subme 1 --no-dct-decimate --partitions none --progress
--no-psnr --no-ssim --output NUL
Pass 2:
x264.exe --pass 2 --bitrate x --threads auto --bframes 3 --b-pyramid --bime
--weightb --b-rdo --me umh --ref 5 --mixed-refs --subme 7 --trellis 1
--8x8dct --no-fast-pskip --progress --no-psnr --no-ssim --output x.mkv
6.1) Grobe Abweichungen von Regel 6.0 sind durchaus Grund fuer einen Proper
(z.b. Qualitaetsminderung um an Geschwindigkeit zu gewinnen, usw).
[ Dubbed ]
Fuer Dubbed Releases gelten dieselben Rules wie fuer Retails,
mit folgenden Ausnahmen:
7.0) Ein dubbed Release ist nur zulaessig, sofern keine Retail Source
mit deuschem Ton existiert. Sollte innerhalb der naechsten 30 Tage eine
Retail erscheinen ist ebenfalls kein Release zulaessig.
7.1) Verzeichnisnamen sind folgendermassen zu waehlen:
Movie.Name.YEAR.German.<AC3|DTS>.DUBBED.<DL>.720p.
<HDDVD/BluRay>.x264.<PROPER|READ.NFO|REPACK>-GROUP
7.2) Als Audiospuren sind AC3 und DTS zulaessig (von der retail DVD),
aber keine Lines (Cinema).
[ Signed By ]
CDDHD EMPiRE FATE
[ Diese Rules gelten ab 19.11.2007 00:00:01 GMT+1 ]
cpN