IT-News Woche 50
Die wichtigsten News dieser Woche
Montag, 10. Dezember
Das als "Steve-Jobs-Patent" bekannt gewordene Patent, das Eingaben, Methoden und Schnittstellen von Touchscreens umfasst, wurde in seinem vollen Umfang für ungültig erklärt. Das Patent, das 2009 zugelassen wurde, hat zwar keine Auswirkungen auf den immer währenden Krieg zwischen Apple und Samsung, wohl aber auf das geschlossene Abkommen zwischen dem Konzern aus Cupertino und HTC. Und auf eben dieses Abkommen möchten sich Samsungs Anwälte beziehen.
Dienstag, 11. Dezember
Die mit Android 4.2 eingeführte Prüfung von Apps auf Schadsoftware funktioniert weniger als mangelhaft. In einem Test mit einem Nexus 10 erkannte die Software nur 193 von 1.260 Apps, die infiziert waren. Antiviren-Apps für Android leisten da deutlich mehr. Denn die eingebaute Überprüfung, die auch nur auf Einwilligung des Nutzers zum Einsatz kommt, prüft lediglich, ob Hash-Wert sowie Paketname in der Datenbank als Schadsoftware verzeichnet sind. Das lässt sich allerdings sehr leicht umgehen. Im September kaufte Google den Dienst Virustotal, eventuell um die Sicherheitsprobleme mit Android-Apps zu lösen.
Mittwoch, 12. Dezember
Da hilft auch die gelungene Werbung von Microsoft nichts. Ein Webanalyse-Unternehmen hat eine schwerwiegende Sicherheitslücke im Internet Explorer entdeckt. In den Versionen 6-10 ist es möglich, die Zeigerbewegungen der Maus nachzuvollziehen, obwohl sie außerhalb des Browsers sind. Aktuell sollen schon zwei Webanalyse-Unternehmen diese Lücke aktiv nutzen. Der Entdecker Spider.io wendet sich jetzt an die Öffentlichkeit, da Microsoft zwar am 1. Oktober die Sicherheitslücke bestätigte, gleichzeitig aber mitteilte, dass man sie nicht zeitnah fixen werde. Nach dem Bekanntwerden der Sicherheitslücke hat Microsoft nun zugesagt, dies zu fixen und das Verhalten des IE an das der Konkurrenz anzupassen.
Donnerstag, 13. Dezember
Google hat nun seine Google Maps App auch für iOS bereitgestellt, nachdem die App in iOS 6 durch eine Apple-eigene Anwendung ersetzt wurde, die allerdings viele Fehler aufweist. Die Karten basieren dabei auf einer Vektordarstellung, was schnelle Ladezeiten und vielseitige Blickwinkel ermöglichen soll. Außerdem sind die Informationen über Geschäfte etc. über die App abrufbar. Weitere Funktionen sind Streetview, Innenansichten von Geschäften, Verkehrsinfos, Nahverkehrsnavigation sowie die Turn-by-Turn-Navigation mit Sprachausgabe. Für Entwickler gibt es ein SDK, das es einfach machen soll, Google Maps in iOS-Apps zu integrieren.
Freitag, 14. Dezember
Auch kurz vorm Wochenende gibt es noch Patent-Infos. Ein Gericht in den USA sieht es als erwiesen, dass Apple mit dem iPhone drei Patente verletzt. Diese decken die Benutzerschnittstelle für Telefonverbindungen, die Methode zum Ablehnen von Anrufen und eine kleine, portable Arbeitsstation, die Kommunikation und Dateneingabe unterstützt, ab. Eigentlich hatte die Firma Mobilemedia diesen Sieg errungen, allerdings ist sie nach eigenen Aussagen eine Tochterfirma von Nokia sowie Sony (obwohl diese zusammen maximal 20% an der Firma halten). Die Höhe der Strafzahlung ist noch nicht festgesetzt.
Samstag, 15. Dezember
Der Bundesrat hat die Neuformulierung des Telekommunikationsgesetzes ohne signifikante Änderungen bestätigt. Dieses Gesetz beinhaltet die Herausgabe von Kundendaten der Mobilfunkkonzerne sowie der Internetprovider. Bei letzterem auch die exakte Zuordnung des Kunden bei dynamischen IP-Adressen. Klar denkende Menschen würden hier jetzt für zumindest extrem hohe Hürden bei einem derartigen Eingriff in die Privatsphäre plädieren, nicht so die Bundesregierung bzw. der Bundesrat. Die Polizei soll automatischen und kaum eingeschränkten Zugriff auf diese Daten haben, auch eine konkrete Gefahr bzw. ein Verdacht sind dafür nicht nötig. Eine richterliche Genehmigung ist natürlich nicht notwendig.
Zuerst bemängelte der zuständige Ausschuss noch den Entwurf, da er nicht verfassungsgemäß sei und zu sehr die Grundrechte beeinträchtige. Diese Zweifel wurden offenbar verworfen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Polizei nun den Zugriff auf die Bestandsdaten eines Mobilfunkkunden (Name, Adresse, Gerätenummer, PIN) erhält. Eben diese Informationen hatte das BKA noch als nicht hilfreich bei der Aufklärung von Verbrechen bezeichnet.
Das vom Innenministerium vorgeschlagene Verbot anonymer Email-Adressen bzw. Prepaid-Karten wurde abgelehnt.
Nun muss noch der Bundestag über das Gesetz entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon die alte Regelung als verfassungswidrig eingestuft, die jedoch weniger weit ging als diese hier. Trotzdem ist das alte, verfassungswidrige Gesetz noch bis Juni 2013 gültig.